Panorama Unterhalt: Trotz heimlicher Schwangerschaft

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«München.»Obwohl sich seine Ex-Frau ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen ließ und schwanger wurde, muss ein Mann Unterhalt für das ungewollte Kind zahlen. Das hat das Landgericht München I gestern entschieden. Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte zweimal die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen. Dieser hatte nach Ansicht der Richter seine Einwilligung nicht eindeutig genug widerrufen.

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