Urteil Schüler kann nicht wegen seines Vaters von der Schule fliegen

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Ein Schüler kann nicht an eine andere Schule versetzt werden, nur weil sein Vater einen Dauerstreit mit den Lehrern führt. „Kinder haften nicht für ihre Eltern“, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Es gab einem 15-Jährigen Recht, der sich gegen seine Versetzung von einer Tempelhofer Schule auf eine andere Schule gewehrt hatte.

Sein Vater liegt nach Gerichtsangaben seit zwei Jahren mit der Schule im Streit. Der Mann stelle Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und Strafanzeigen. Er spreche Schüler und Lehrer vor der Schule an, filme und veröffentliche die Videos auf Facebook. Lehrer fühlten sich bedroht, hieß es. Die beiden Klassenlehrerinnen und die Schulleiterin seien zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt.

Das Verhalten des Mannes dürfe aber nicht dem Sohn zugerechnet werden, hieß es. Denn wie der Vater ist der Sohn in diesem Fall nicht. Der 15-Jährige bot laut Gericht keinen Anlass zum Tadel: Neben guten Noten bescheinige ihm sein Zeugnis eine sehr ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, und Teamfähigkeit.

Die Schulverwaltung kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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