Kinderpornografie Metzelder legt im Kinderpornografie-Prozess Teilgeständnis ab

Medienvertreter warten vor dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf.
Medienvertreter warten vor dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf.

Fußball-Vizeweltmeister Christoph Metzelder hat vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Teilgeständnis abgelegt. Der 40-Jährige räumte am Donnerstag die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von nahezu 300 Dateien wie angeklagt, gestand er nicht. «Ich habe nur das besessen, was ich auch verschickt habe», sagte der ehemalige Spieler von Borussia Dortmund, Schalke 04 und Real Madrid.

«Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen», sagte Metzelder.

Das Amtsgericht hatte zuvor für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe zwischen zehn und zwölf Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt. Zwischen den Prozessbeteiligten hatte es nach der Verlesung der Anklage einen Austausch gegeben. Dazu war der Prozess für über zwei Stunden unterbrochen worden.

Die Anklage hatte dem 40-Jährigen die Weitergabe von insgesamt 29 Dateien von Kinder- und Jugendpornografie an drei Frauen vorgeworfen. Außerdem den Besitz von fast 300 Dateien. Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.

Der ehemalige Fußballer äußerte sich zum Prozessauftakt bis zur ersten Unterbrechung gegen 10.00 Uhr zu seinem Lebenslauf. Die Durchsuchungen und das Bekanntwerden der Ermittlungen bezeichnete er als Zäsur. Er lebe seitdem beruflich und privat zurückgezogen. Alle Auszeichnungen für sein soziales Engagement und seine ehrenamtliche Arbeit - wie den Landesverdienstorden NRW und das Bundesverdienstkreuz - werde er zurückgeben.

Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte betont, dass der 40-Jährige bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig gilt.

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