Panorama „Früher war mehr Lametta“: Kein Urheberschutz für Loriot-Zitat

Es fehlt „die hinreichende Schöpfungshöhe“ für einen Schutz des Spruchs, urteilten die Münchner Richter.
Es fehlt »die hinreichende Schöpfungshöhe« für einen Schutz des Spruchs, urteilten die Münchner Richter. Foto: dpa

Loriots berühmter Satz „Früher war mehr Lametta“ ist nicht vom Urheberrecht geschützt. Das Oberlandesgericht München bestätigte kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts München I, wie es am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung hieß. Die Erben des als Loriot berühmt gewordenen, 2011 gestorbenen Vicco von Bülow scheiterten mit dem Versuch, einem Hersteller zu verbieten, den Satz auf T-Shirts zu drucken. Sie hatten das geforderte Verbot damit begründet, der Satz sei urheberrechtlich geschützt.

Spruch aus „Weihnachten bei den Hoppenstedts“

Beide Gerichte sahen das allerdings anders. Dem Satz allein fehle „die hinreichende Schöpfungshöhe“. „Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch ,Weihnachten bei Hoppenstedts’ und die Situationskomik.“

„Früher war mehr Lametta“ geht auf den Loriot-Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“ zurück, der am 7. Dezember 1978 zum ersten Mal in der ARD ausgestrahlt und in das Buch „Loriots dramatische Werke“ aufgenommen wurde.

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