Urteil Bußgeld: Handy zwischen Ohr und Schulter schützt nicht vor Strafe

Das „Halten“ eines Gegenstandes setze nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Das »Halten« eines Gegenstandes setze nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus, urteilte das Oberlandesgericht Köln.

Wer am Steuer mit einem zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Handy telefoniert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Autofahrer können sich nicht darauf berufen, dass sie das Telefon ja nicht mit den Händen festgehalten haben. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung vom Mittwoch Anfang Dezember entschieden.

Im verhandelten Fall war auf einem bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgenommenen Foto zu sehen, dass die Fahrerin ein Mobilfunktelefon zwischen der Schulter und dem Kopf eingeklemmt hielt. Sie hatte im Gerichtsverfahren zugegeben, dass sie telefoniert hatte. Aber sie habe das Handy nicht festgehalten, und nur das sei ja verboten, argumentierte sie. Gleichwohl war sie vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden, wogegen sie sich in zweiter Instanz zur Wehr setzte.

Unterschied zur Freisprechanlage

Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung jedoch. Das „Halten“ eines Gegenstandes setze nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus, so die Richter. In dem Einklemmen des Handys liege ein erhebliches Gefährdungspotenzial, weil das Risiko bestehe, dass das Mobiltelefon herunterfalle. Schon um dem entgegenzuwirken, könne der Fahrer sich nicht voll auf den Verkehr konzentrieren. Das sei der Unterschied zu einer Freisprechanlage.

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