Interview
Übergriff in Doha: Schutzlos im Flughafen-Transit
Im Oktober 2020 sorgte ein Vorfall am Flughafen Doha (Katar) weltweit für Entsetzen: Nachdem in einer Toilette ein ausgesetztes Neugeborenes gefunden worden war, wurden Passagierinnen aus Flugzeugen geholt und gegen ihren Willen gynäkologisch untersucht, um die Mutter ausfindig zu machen. Der deutsche Wirtschaftsanwalt und Verfassungsrechtsexperte Wolfgang Babeck war damals selbst an Bord einer Maschine nach Sydney. Nun, fast sechs Jahre später, kam es zu einem Vergleich zwischen fünf Betroffenen, dem Staat Katar und Qatar Airways.
Herr Babeck, Sie saßen in einem der Flugzeuge, als bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord kamen. Wie haben Sie den Vorfall erlebt?
Es war Covid-Zeit. Australien hatte die Grenzen fast vollständig geschlossen, nur eine Handvoll Passagiere durfte überhaupt einreisen. Wir waren etwa 40 Leute im ganzen Flugzeug und froh, überhaupt einen Platz ergattert zu haben. Dann stand die Maschine drei Stunden lang auf dem Rollfeld. Als plötzlich der Kapitän durchsagte, die Frauen sollten bitte das Flugzeug verlassen, dachte ich zuerst: Irgendeine Gefahr ist an Bord. Eine Bombe vielleicht. Als dann auch noch bewaffnete Sicherheitskräfte erschienen, war ich wirklich alarmiert. Ein Steward nahm mich beiseite und sagte, ich solle mir keine Sorgen machen. Es gehe um etwas anderes, er dürfe aber nicht sagen, was.
Wie reagierten die Frauen?
Sie waren völlig ahnungslos. Sie folgten, weil sie dachten, es sei eine Routineüberprüfung. Was sie nicht wussten: Auf dem Rollfeld wartete ein Krankenwagen. Dort wurden sie gynäkologisch untersucht, weil man ein ausgesetztes Baby in einer Flughafentoilette gefunden hatte und nach der Mutter suchte. Anstatt ein milderes Mittel zu wählen – etwa Fotos der letzten Wochen zu prüfen –, hat man extrem invasiv agiert. Die Frauen wussten dabei zum Teil nicht einmal, warum.
In welchem Zustand kamen sie zurück an Bord?
Aufgelöst. Ich habe Leute weinen gesehen. Aber das Ausmaß wurde mir erst nach und nach bewusst. Eine der Frauen war fast blind – sie hatte Todesangst, dachte, sie würde erschossen. Eine andere hatte als Kind sexuellen Missbrauch erlebt – bei ihr wurden alte Traumata reaktiviert.
Sie sind Rechtsanwalt. Wie haben Sie in dieser Situation reagiert?
Ich unterhalte mich gerne, deshalb kannte ich viele der Passagiere schon vom Warten. Als einige sagten, sie wollten etwas unternehmen, habe ich ihnen geholfen, eine WhatsApp-Gruppe aufzubauen, damit man in Kontakt bleiben konnte. Denn danach saßen wir alle zwei Wochen in Quarantäne – in Hotelzimmern, wo man weder Fenster noch Tür öffnen durfte.
Was ist dort juristisch betrachtet passiert?
Es wurden aus meiner Sicht mehrere durch die UN-Charta geschützte Grundrechte verletzt – die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit, denn die Frauen wurden gegen ihren Willen festgehalten. Hinzu kommt eine Besonderheit, die den Fall so kompliziert macht: Im Transitbereich gilt das Recht des Staates, in dem sich dieser Bereich befindet.
Die Frauen befanden sich also plötzlich in einer Rechtsordnung, mit der sie gar nichts zu tun hatten, und ihr eigener Staat konnte nur diplomatisch einwirken, nicht rechtlich. Katar selbst hat auf das Vorgehen übrigens durchaus reagiert: Es gab ein Strafverfahren gegen den verantwortlichen Flughafenmitarbeiter, er wurde verurteilt. Der Staat hat also eingestanden, dass das Vorgehen nicht tolerierbar war.
Wenn der Staat das Fehlverhalten durch die Verurteilungen im eigenen Land quasi eingestanden hat – warum hat man die Opfer dann nicht einfach entschädigt, sondern einen jahrelangen Rechtsstreit in Kauf genommen?
Das ist das, was mich am meisten enttäuscht hat. Die zentrale juristische Frage war dabei eine, die australische Gerichte vorab bis in die höchsten Instanzen beschäftigt hat: Kann man einen fremden Staat überhaupt vor einem australischen Gericht verklagen? Das Prinzip der Staatsimmunität schützt souveräne Staaten grundsätzlich vor Klagen im Ausland und Katar und seine staatliche Fluggesellschaft haben sich genau darauf berufen.
In einigen Verfahrensteilen hat Katar damit Recht bekommen, obwohl das Prinzip keine Anwendung findet, wenn der Staat, wie beim Betreiben eines Flughafens oder einer Fluggesellschaft kommerziell tätig wird. Das bedeutete für die Klägerinnen nicht nur juristische Rückschläge, sondern auch das reale Risiko, am Ende auf hunderttausenden Dollar an gegnerischen Verfahrenskosten sitzenzubleiben.
Das klingt nach einem juristischen Zermürbungskrieg. Wie haben die betroffenen Frauen diesen enormen Druck überhaupt durchgestanden?
Es waren fünf ganz normale Frauen – eine Krankenschwester, eine Fotografin, eine Lehrerin – ohne juristische Erfahrung und ohne finanzielle Mittel für ein solches Verfahren. Ihnen wurden Top-Barristers entgegengestellt, Millionen wurden investiert, um ihre Klagen abzuwehren. Anstatt das Gespräch zu suchen und eine Lösung zu finden, hat man sie durch alle Instanzen gejagt. Das ist das zweite Trauma und es hat sich über fast sechs Jahre hingezogen.
Jetzt gibt es einen Vergleich – unter Geheimhaltung. Ist das ein gutes Ergebnis?
Für die Frauen ist es eine riesige Erleichterung. Für sie wäre es sonst im Juli mit dem eigentlichen Hauptverfahren wieder von vorne losgegangen – mit weiteren Jahren und weiteren Hunderttausenden an Verfahrenskosten. Insofern: ja. Was aber fehlt, ist ein gemeinsames Signal nach außen. Die Frauen hatten sich gewünscht, dass Katar etwa ein Programm zum Schutz von Transitpassagierinnen sponsort oder sich für neue internationale Regelungen einsetzt. Da ist noch Luft nach oben.
Was bleibt von diesem Fall?
Die Erkenntnis, wie schutzlos Passagiere im Transitbereich sind. Man fliegt von Frankfurt nach Sydney, landet irgendwo dazwischen und plötzlich gilt eine völlig andere Rechtsordnung. Daran denkt niemand. Diese Frauen haben durch ihren Mut dafür gesorgt, dass das Thema nicht einfach verschwindet. Sie sind für mich Heldinnen.