Panorama Polen darf Urwald nicht abholzen

Im Streit um die Abholzung im Naturschutzgebiet Bialowieza droht Polen eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der zuständige EU-Generalanwalt wies die Rechtfertigung der Regierung in Warschau gestern zurück und befand, Polen habe gegen EU-Recht verstoßen. Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet; doch folgen die Richter oft der Einschätzung ihrer Gutachter. Der Bialowieza-Urwald gilt als einer der am besten erhaltenen Naturwälder Europas und ist als Lebensraum für bedrohte Tier- und Vogelarten besonders geschützt. Das bedeutet nach EU-Recht strenge Auflagen für die Forstbewirtschaftung. Die polnische Regierung hatte 2016 trotzdem erlaubt, fast dreimal so viel Holz einzuschlagen wie zuvor. Sie begründete dies mit einer raschen Ausbreitung von Borkenkäfern. Bereits im Dezember verlangte der EuGH in einer vorläufigen Entscheidung den sofortigen Stopp des Holzeinschlags. Polen ließ danach den Holzeinschlag ruhen. Auch an das endgültige Urteil will sich das Land halten.

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