Kriminalität Fall Kalinka: Ende eines deutsch-französischen Justizkrimis

Die 14-jährige Kalinka war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters gefunden worden.
Die 14-jährige Kalinka war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters gefunden worden.

Der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka in Frankreich inhaftierte Deutsche Dieter Krombach ist frei: Der 84-Jährige wurde am Freitag aus medizinischen Gründen auf freien Fuß gesetzt, wie es von Seiten der Ermittler hieß. Der frühere Kardiologe saß in der Nähe von Paris eine 15-jährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge ab.

Krombach stand jahrelang im Zentrum einer deutsch-französischen Justiz-Saga. Er war Ende 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich zu der 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka im Jahr 1982 verantwortlich.

Vergewaltigt und ermordet?

Die Jugendliche war tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau am Bodensee gefunden worden. Kalinkas leiblicher Vater, der Franzose André Bamberski, war überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewaltigt und anschließend getötet hatte, um die Tat zu vertuschen. Krombach beteuerte stets seine Unschuld.

In Deutschland wurden die Ermittlungen gegen Krombach wegen Kalinkas Tod eingestellt. In Frankreich wurde er dagegen zunächst in Abwesenheit verurteilt. Der leibliche Vater Bamberski ließ Krombach daraufhin 2009 von seinem Wohnort in Bayern gewaltsam in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen. Kurz darauf wurde er gefesselt, geknebelt und mit Verletzungen im Gesicht beim Gericht von Mülhausen gefunden.

Beschwerde gegen Haftentlassung

In Frankreich wurde daraufhin in zwei Instanzen die 15-jährige Haftstrafe festgesetzt. Kalinkas Vater Bamberski wurde wegen Krombachs Verschleppung ebenfalls verurteilt: Er erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung.

Ein Gericht im französischen Melun hatte bereits im Dezember 2016 grünes Licht für die Haftentlassung Krombachs gegeben, sie wurde nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder abgelehnt. Im vergangenen Oktober hat das Gericht in Melun erneut eine vorzeitige Haftentlassung angeordnet.

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