Panorama Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden

Für Polizisten tabu: Cannabis-Zigarette.
Für Polizisten tabu: Cannabis-Zigarette.

«Berlin.» Kiffen kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin die Einstellung in den Polizeidienst verhindern. Das Gericht wies in einer gestern veröffentlichten Eilentscheidung die Beschwerde eines 40-Jährigen ab, bei dem bei einer Blutuntersuchung im Zuge seines Einstellungsverfahrens für den Polizeidienst ein Cannabis-Abbauprodukt nachgewiesen worden war. Daraufhin hatte der Berliner Polizeipräsident die Einstellung abgelehnt. Der Mann argumentierte vor Gericht, er konsumiere keine Drogen und sei deshalb gesundheitlich für den Dienst geeignet. Das Gericht stufte diese Argumentation als nicht glaubhaft ein. Die Polizeibehörde habe zu Recht die Eignung des Bewerbers verneint. Wer Cannabis konsumiere oder vor kurzem konsumiert habe, sei etwa beim Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt. Er könne somit nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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