Wirtschaft Zur Sache: Schutz durch Drittanbietersperre

Jeder Mobilfunkanbieter ist gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen des Kunden eine kostenlose Sperre für Abbuchungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung einzurichten. Diese Option wahrzunehmen, raten die Verbraucherzentralen für einen sicheren Schutz schon länger und nun auch mit Blick auf die neue Studie. „Außerdem sollte man sich generell von blinkenden, aggressiven Pop-Ups wie beispielsweise einer Virenwarnung und vermeintlich notwendigen und kostenlosen App-Installationen nicht unter Druck setzen lassen“, sagt Per Prins von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Vor allem Prepaid-Kunden sehen die Verbraucherschützer als gefährdet an, weil diese keine monatlichen Telefonrechnungen erhalten, die sie auf missbräuchliche Abbuchungen kontrollieren könnten. Zu bedenken ist, dass Kunden nach einer Drittanbietersperre eventuell erwünschte mobile Dienste – etwa Nahverkehrs- und Park-Tickets – auf andere Weise (etwa durch Lastschrift) bezahlen müssen. Auf freiwilliger Basis bieten einige Mobilfunkfirmen aber auch eine selektive Drittanbietersperre an. Dies bedeutet, dass nur bestimmte Dienste-Kategorien (zum Beispiel Spiele, Chats oder Erotik) von Abbuchungen ausgenommen werden. Eine Sperre einrichten oder auch wieder aufheben lassen können Verbraucher je nach Anbieter per Telefon, Internet oder Brief.

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