Wirtschaft Rückschlag für XXXL-Mitarbeiter

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Mannheim. Im Konflikt um die plötzlich freigestellten 99 Mitarbeiter der Möbelhauskette XXXL hat das Arbeitsgericht Mannheim gestern den Antrag des Betriebsrats auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Eine Enttäuschung für Betriebsrat, Gewerkschaft und Mitarbeiter.

Die Tür musste offen bleiben. Schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn ist Sitzungssaal 3 mehr als voll. Die 24 Zuschauerplätze sind schnell besetzt. An den Wänden, in einer Schlange, bis hinaus in den Flur drängen sich die Menschen. Die meisten von ihnen: freigestellte XXXL-Mitarbeiter. Sie wollen sich zurückhalten, trotzdem gibt es immer wieder Applaus und Zwischenrufe. Die Menschen sind sichtbar getroffen und betroffen. Am Ende entscheidet das Gericht unter Vorsitz von Richter Holger Willer gegen den Antrag des Betriebsrates. Heißt: Das Unternehmen hat nicht gegen Rechte des Betriebsrates verstoßen. Ob aber die Freistellungen an sich rechtmäßig waren, wäre Sache eines anderen Verfahrens, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es war ein emotionaler Gerichtstermin. Sachlich in den Argumenten, geladen in der Ausführung. „Man hat den Betriebsrat vollständig an der Nase rumgeführt“, sagte Holger Hausmann, Rechtsanwalt auf Betriebsratsseite, mit Nachdruck. Neben ihm Thomas Becker, Betriebsratsvorsitzender, der immer wieder auch auf die Menschen verwies, die hinter der Verhandlungssache stecken. Auf der Gegenseite für XXXL: Rechtsanwältin Karoline Weiss. Aus der Geschäftsführung der Möbelhauskette war niemand nach Mannheim gekommen. Lediglich der Unternehmenssprecher und eine Kollegin begleiteten Weiss. Immer wieder verwies Becker auf „das Konstrukt“ der XXXL-Gruppe. Ein kleiner Einblick: Wie Becker bei der Verhandlung sagte, vermietet die XXXL Immobilien GmbH Räume an die BDSK Handels GmbH. Diese wiederum hatte bis Ende Januar einen Dienstleistungs- und Nutzungsüberlassungsvertrag mit der LH-Service GmbH. Das bedeutet: Die LH-Service, deren Mitarbeiter nun freigestellt wurden, haben in den überlassenen Räumen ihre Arbeit gemacht. Interessant am Rande: Wer einen Blick ins Unternehmensregister wirft, sieht, dass alle drei Gesellschaften dieselbe Adresse in Würzburg haben. Auch Becker warf in Mannheim die Frage auf, ob es sich überhaupt noch um unabhängige Gesellschaften handele. Die BDSK hatte besagten Vertrag mit der LH-Service gekündigt. Dadurch habe es keine Arbeitsräume für die nun freigestellten Mitarbeiter mehr gegeben, wie XXXL-Anwältin Weiss sagte. Außerdem sei dadurch die Betriebsvereinbarung nichtig geworden. Die 2009 in Kraft getretene und mehrmals verlängerte Vereinbarung sollte laut Becker die Arbeitsplätze der Beschäftigten am Standort Mannheim bis Ende 2016 sichern. Diese Vereinbarung sei jedoch an den gekündigten Vertrag gekoppelt gewesen und damit nun hinfällig. Auch habe die LH-Service in der Betriebsvereinbarung festgelegte „Parameter“ nicht erfüllt, zum Beispiel habe es zu lange Bearbeitungszeiten gegeben. Immer mehr Kunden solidarisieren sich mit den Mitarbeitern der Möbelhauskette. Mit Schreiben an das Unternehmen, die der RHEINPFALZ vorliegen, haben bereits mehrere ihre XXXL-Freundschaftskarte gekündigt. Gleichzeitig hat die XXXL-Gruppe auf Nachfrage aber bestätigt, dass in Mannheim 27 Stellen neu geschaffen wurden – in einer neuen GmbH. Dort arbeiten unter anderem Mitarbeiter, die vorher in der LH-Service GmbH waren. Vor dem Arbeitsgericht ging es gestern nebenbei auch um Fragen der hessischen Standorte Wiesbaden und Eschborn, sowie um eine bauliche Veränderung in Zentrallager in Mannheim: eine Gipskartonwand, die einen Raum aufteilt. Auch über diesen Umbau sei der Betriebsrat nicht vorab informiert worden, beklagte Becker. Er habe keinerlei Pläne erhalten. Anwältin Weiss sagte, es sei nun auch nicht mehr notwendig, Pläne an den Betriebsrat weiterzugeben. Die Wand stehe ja bereits.

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