Wirtschaft Reiseversicherung besser getrennt buchen

Die Stiftung Warentest rät Verbrauchern, die Urlaubsbuchung vom Abschluss einer Auslandskranken- oder Rücktrittsversicherung zu trennen. Onlineportale kassieren für Zusatzgeschäfte oft üppige Provisionen. Die Angebote sind häufig dürftig.

Der schnelle Klick auf eine ergänzende Versicherungspolice, die Reiseportale anbieten, lohnt sich nicht. Denn andere Angebote sind besser und billiger. Das zeigt ein aktueller Vergleich der Stiftung Warentest. Manchmal recht aufdringlich bieten Reise- und Airline-Portale auf ihren Onlineseiten zusätzliche Versicherungen für gebuchte Pauschaltrips oder Flüge an. Die Portale kassieren oft hohe Provisionen, wenn ihre Kunden eine Police abschließen. Bei der Stiftung Warentest beschweren sich Verbraucher immer wieder über aggressive Vermarktungsmethoden. Häufig genannt: das Portal Ab-in-den-Urlaub und der Versicherer BD24 (Berlin Direkt Versicherung). Wie das Stiftungsmagazin „Finanztest“ in der aktuellen Ausgabe (Heft 10/2017) berichtet, ärgern sich Kunden der beiden Anbieter darüber, dass ihnen Jahresverträge untergeschoben würden, die sich ohne Kündigung nicht nur automatisch verlängern, sondern im zweiten Jahr auch fast doppelt so teuer seien. Laut Stiftung Warentest handeln sich Verbraucher auch bei anderen Portalen rasch einen Jahresvertrag ein, der sich automatisch verlängert, wenn man die Kündigungsfrist verpasst. Konkret genannt werden Check 24 Reise, Onlineweg.de, Opodo und Urlaubspiraten. Dort habe der Kunde aber zumindest die Wahl, preisgünstiger und einmalig nur die gebuchte Reise zu versichern, müsse dafür aber genau hinschauen. Verbraucher sollten die Zusatzangebote ignorieren und wegklicken und bei Bedarf direkt bei einem preiswerten Versicherer die Police abschließen, rät Stiftung Warentest. Wer zum Beispiel eine oft sinnvolle Reiserücktrittsversicherung möchte, kann den Testsieger wählen, die Würzburger mit ihrem Tarif „Topschutz ohne Selbstbeteiligung“. Dort zahlt eine Familie für die Absicherung einer Reise, die 1500 Euro kostet, einmalig 58 Euro. Falls der Urlaub dann wegen Krankheit eines Kindes platzt, erstattet der Versicherer die Kosten. Da können selbst die besten Zusatzangebote auf allen Reiseportalen im Test nicht mithalten. Denn dort sehen die Tarife generell 20 Prozent Selbstbeteiligung vor, warnt „Finanztest“. Das sind im Beispiel 270 Euro – bezogen auf 90 Prozent des Reisepreises, den die Familie wegen des kurzfristigen Rücktritts an den Veranstalter zahlen muss. Nicht nur die Leistungen der Policen, die auf Reiseportalen verkauft werden, sind häufig deutlich schlechter. Auch die Preise sind höher. So schneidet im Test die ERV, die bei Onlineweg.de, weg.de und Urlaubspiraten angeboten wird, noch am besten ab. Im Beispiel zahlt der Kunde aber beim Reiserücktritt auch bei der ERV 270 Euro Selbstbeteiligung und für die einmalige Absicherung weitere 64 Euro und damit 6 Euro mehr als beim Testsieger, der die vollen Kosten erstattet. Stiftung Warentest rät generell, sich auf Portalen nicht zum Vertragsabschluss drängen zu lassen. Was meist verschwiegen wird: Eine Rücktrittsversicherung kann man unabhängig von der Buchung meist bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Selbst bei Last-Minute-Reisen könne man meist noch bis zu drei Tage nach der Buchung die Rücktrittspolice vereinbaren, so „Finanztest“. Auslandskrankenversicherungen können sogar noch am Tag der Abreise abgeschlossen werden.

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