Wirtschaft Entscheidungsprozesse beschleunigt

«Frankenthal.»Seit 17. Januar firmiert der Pumpenspezialist KSB als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Aus Sicht von Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung, und Verwaltungsratschef Oswald Bubel hat dies viele Vorteile.

So beschleunige der nun verkürzte Sitzungs-Rhythmus – von bislang vier Aufsichtsratstreffen im Jahr zu jetzt monatlichen Sitzungen mit dem Verwaltungsrat – Entscheidungsprozesse. Positiv sei auch, dass das Gremium mit Vertretern unterschiedlicher Industriezweige besetzt sei, die „mit einem ganz anderen Blick auf KSB schauen“, sagte Stephan Timmermann. Auch Bubel erlebt die Arbeit sehr positiv. Der 66-Jährige ist seit 2015 offiziell zwar im Ruhestand, aber als Geschäftsführer der Blieskasteler Hager Electric noch aktiv. Zur Hager-Muttergesellschaft gehört auch die Thealit GmbH in Heltersberg (Kreis Südwestpfalz). Er schätzt die jetzt größere Nähe zwischen operativer Führung und Kontrollgremium. Positiv wirke sich auch aus, dass das operative Geschäft jetzt von wieder vier geschäftsführenden Direktoren geleitet werde. „Dadurch kann das Unternehmen wirksamer geführt werden“, so Bubel. Viele Jahre zählte der KSB-Vorstand vier Mitglieder, vom 1. Juli 2014 bis September 2017 waren es nur zwei. „Auf lange Sicht kann man ein Unternehmen wie KSB, das mit mehr als 80 Gesellschaften auf allen Kontinenten aktiv ist, nicht mit zwei Menschen führen“, ergänzt Timmermann. Angesichts des komplexen Produktportfolios von KSB – von der Pumpe für den Privathaushalt bis zur Kraftwerkspumpe – und den enormen strategischen Veränderungen, die der Markt erfordere, sei ein Vierergremium ideal. Zudem sei die Präsenz bei Kunden heute ein entscheidendes Wettbewerbskriterium. KSB lebe von seiner starken Marke, sagt Timmermann. Und die werde personifiziert durch die Geschäftsleitung. Im Aufsichtsrat der KSB AG, die den Vorstand direkt kontrollierte, hatten die Arbeitnehmervertreter die Hälfte der Sitze. Dieses Gremium spielt aber in der neuen Rechtsform eine geringere Rolle. „Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Stellvertreter haben bei wichtigen Strategie- oder Personalthemen aber Gastrecht bei den Sitzungen des Verwaltungsrats. Dies war mit entscheidend dafür gewesen, dass der damalige Aufsichtsrat dem Rechtsformwechsel letztlich zustimmen konnte“, sagte Bubel.

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