Verbraucher-Tipp: Experten raten zur Vorsicht bei Streaming-Apps Die Falle lauert im App-Shop

Wer sich darauf verlässt, dass seriöse App-Stores wie die von Apple oder Google nur Legales enthalten, kann böse überrascht werden. Verbraucherschützer warnen.

Wer Spielfilme oder Serien über das Internet auf seinem Computer oder Smartphone sehen will, macht das vorzugsweise per Streaming-App. Die gibt es in illegalen Varianten in dunkleren Ecken des Netzes oder in legalen Formen über seriöse App-Stores wie die von Google oder Apple. Zumindest möchte man Letzteres meinen. Das kann sich aber als teurer Irrtum erweisen, warnen die Marktwächter Digitale Welt des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und deren Referent Recht in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Maximilian Heitkämper und raten zur Vorsicht. Denn immer öfter melden sich bei Verbraucherschützern in letzter Zeit gutgläubige Internetnutzer, die wegen illegalem Filesharing kostenpflichtig abgemahnt werden.

Auch im App-Store illegale Apps

Dieses illegale Weiterverbreiten urheberrechtlich geschützter und eigentlich kostenpflichtiger Filme oder Serien liegt im juristischen Sinn vor, wenn Nutzer diese selbst ins Internet hochladen, was auch völlig unabsichtlich geschehen kann. Genau das ist etwa bei der App Stremio der Fall, die Heitkämper und seine Kollegen in gängigen App-Stores gefunden haben, die eigentlich eine legale Vorauswahl treffen sollten. Verbraucher, die im guten Glauben vermeintlich legal und kostenlos streamen, laufen dann Gefahr, das Urheberrecht zu verletzen. Denn während sie über solche Apps einen Film sehen, werden im Hintergrund unbemerkt Videoinhalte auf Smartphone oder Computer heruntergeladen und für andere Nutzer wieder hochgeladen, was ohne entsprechende Lizenz illegal ist. „Die professionell erscheinenden Apps in den großen App-Shops verleiten unwissentlich zum Filesharing, denn Verbraucher können diese Apps häufig kaum von seriösen Angeboten unterscheiden und laufen Gefahr, in die illegale Filesharing-Falle zu tappen“, warnt Heitkämper. Das kann teuer werden: „Die Summen liegen bei 800 oder 900 Euro“. Bemerken könne man das Herunter- und Hochladen im Hintergrund ohne größeres Expertenwissen nicht. Wer Stremio oder eine ähnlich funktionierende App über den iTunes oder Google App-Store heruntergeladen habe und dann abgemahnt werde, könne versuchen, Apple oder Google dafür haftbar zu machen. Eine Rechtsprechung gebe es dazu in Deutschland noch nicht. Die Erfolgsaussichten seien deshalb ungewiss.

Gesunder Menschenverstand hilft

Wenn Apple, Google & Co bemerken, dass sich eine illegal arbeitende App bei ihnen eingeschlichen hat, werden sie aus dem Angebot entfernt, halten die Verbraucherschützer den Stores zugute. Das war zuletzt bei den Streaming-Apps Popcorn Time oder Showbox der Fall. Wer sie auf dem Smartphone oder Computer hat, sollte sie schleunigst löschen. Weiter hilft in jedem Fall gesunder Menschenverstand. Wenn Apps wie Stremio etwa den aktuellen Kinofilm „The Greatest Showman“ oder Blockbuster umsonst anbieten, die auf legalem Weg nur per Einmalzahlung oder Abo erhältlich sind, sei dies ein Warnsignal, dass das Angebot illegal sein könnte, sagt Heitkämper. 

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