Politik Zschäpe „verwoben“ in Terrortrio

Wenn die Juristen der Vorabendserien im Fernsehen zum Plädoyer schreiten, dann folgen meist pointierte, kurze Sätze, knackig und gelegentlich mit Witz. Mit dieser telegenen Welt haben die Schlussbemerkungen der Bundesanwaltschaft im Münchner NSU-Verfahren nicht viel zu tun. Langwierig war der Prozess, langsam und behäbig geht es auch am zweiten Tag der Plädoyers zur Sache.

Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Nach der ersten dreiviertel Stunde, in der Oberstaatsanwältin Anette Greger die Einschätzung der Anklagebehörde verliest, nach der ersten Erholungspause für die Angeklagten, scheint die Anklägerin die Bitte der Anwälte umsetzen zu wollen. Der Vortrag erfolgt phasenweise im Zeitlupentempo, um das Mitschreiben zu ermöglichen. Greger liefert Erkenntnisse zum Zusammenleben der Gruppe. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien „kein psychopathisches Duo“ gewesen, welches neben der Angeklagten ein Parallelleben führte. Vielmehr sei „das gemeinschaftliche Zusammenleben über Jahre hinweg darauf angelegt gewesen, Anschläge effektiv zu begehen“. Die Handlungen der drei seien dabei ineinander verwoben gewesen, Hand in Hand erfolgt. Der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sei dabei die Rolle der „Hausfrau“ zugefallen, die Handy-Karten und Ausweise besorgt. Die Bundesanwaltschaft wird immer wieder diese Verwobenheit erklären – das ist notwendig, um Zschäpe als Mittäterin zu bewerten. Sehr viel spröder als die Behauptungen sind dann die dafür vorgelegten Beweismittel. Als es um einen der 15 Raubüberfälle geht, die das Trio begangen haben soll, präsentiert die Anklagebehörden Zeugenaussagen, die bestätigen, dass Handynummern zu bestimmten Zeiten in bestimmten Funknetzen eingebucht waren oder Mietverträge für Autos, bei denen besagte Nummern erneut als Kontakt angegeben wurden. Das alles ist wichtig, ein wenig ermüdend ist es auch. Nach jeweils 45 bis 50 Minuten hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl daher eine Verhandlungspause angeordnet. Ob die Bundesanwaltschaft bei diesem Tempo noch vor der Sommerpause zum Abschluss ihres Plädoyers kommen kann, scheint eher fraglich. Ausführlichst schildert Anette Greger, wie Beate Zschäpe die Bezahlung von Tarnpapieren für die Gruppe übernimmt, wie sie zusammen mit dem ebenfalls angeklagten Holger G. ins Fotostudio geht, nachdem man diesen optisch so verändert habe, dass er für Uwe Böhnhardt gehalten werden kann. Eine „selektive Bereitschaft“, sich mit belastendem Beweismaterial auseinanderzusetzen, wirft die Oberstaatsanwältin der Hauptangeklagten vor, und verliest deren acht unterschiedliche Scheinidentitäten. Die Aussagen Holger G.’s hingegen seien „konstant, widerspruchsfrei und absolut glaubhaft“. Holger G. hatte dem Trio unter anderem geholfen, Waffen zu besorgen. Als der NSU aufflog, fanden sich davon einige in der Wohnung. 20 Schusswaffen, darunter zwei Maschinenpistolen, 1600 Schuss Munition und 2,5 Kilo Schwarzpulver. Die Einlassungen Zschäpes, sie habe Waffen nicht gemocht und immer weggeräumt, bezeichnete Greger als unglaubwürdig. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird heute fortgesetzt.

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