Politik Schwierige Dreiecksbeziehung: Eltern, Schüler, Schule

Welchen Weg die Schule Richtung Digitalisierung nimmt – auch bei dieser Entscheidung haben Schüler und Eltern ein Mitspracherech
Welchen Weg die Schule Richtung Digitalisierung nimmt – auch bei dieser Entscheidung haben Schüler und Eltern ein Mitspracherecht.

Mitwirkungsmöglichkeiten für Schüler und Eltern werden von den Schulen sehr unterschiedlich interpretiert

Es sprudelt geradezu aus ihm heraus. Landeselternsprecher Thorsten Ralle ist sichtlich genervt, wenn er davon berichtet, wie manche Schulen versuchten, Eltern zu übergehen, ihre Mitwirkungsrechte auszuhebeln, obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist. Wenn es um prinzipielle Entscheidungen gehe, beispielsweise die Ausrichtung der Schule, dann würden Eltern zuweilen als Störfaktor begriffen. „Dann vergisst man einfach mal, sie zur Gesamtkonferenz einzuladen, oder die Beschlüsse sind in Dienstbesprechungen längst vorformuliert“, erzählt der Vater von drei Kindern, der seit 2013 die Eltern in Rheinland-Pfalz als Sprecher repräsentiert. Auch in Budgetfragen blieben Eltern meist außen vor, obwohl sie an den Entscheidungen beteiligt werden sollten. „Zwei Mal im Jahr sollte eine Schulausschusssitzung stattfinden, in der Lehrer, Eltern und Schüler paritätisch vertreten sind. Diese könnte in einigen Bereichen sogar die Beschlüsse der Gesamtkonferenz aufheben“, erklärt Ralle. Aber viele Schulen beriefen erst gar keine Schulausschusssitzungen ein.

Unsicherheit bei den Eltern

Ralles Kritikpunkte finden sich auch in den Fragen, die Katharina von Kap-herr, im Bildungsministerium Rheinland-Pfalz zuständig für Schulrecht, auf dem Landeselterntag in Haßloch gestellt werden. Offenbar herrscht unter den Elternvertretern große Unsicherheit, wie weit sie sich „einmischen dürfen“, wie es eine Mutter formuliert. Doch von Einmischung kann keine Rede sein. Die im Schulgesetz verbrieften Rechte der Eltern sollten diese auch einfordern, so von Kap-herr. Zuerst freundlich beim Schulleiter vorsprechen, notfalls über die Schulaufsicht gehen. Elternmitwirkung an Schulen sei unglaublich wichtig, betont Ralle. Sie werde oft unterschätzt und auf das Kuchenverkaufen beim alljährlichen Schulfest reduziert. Dabei könne mehr Offenheit, der Blick von außen auf die Schule, durchaus bereichernd sein. Einige Kollegien praktizierten diesen Ansatz und hätten gute Erfahrungen gemacht. Aber häufig werde Elternbeteiligung von Schulleitern und Lehrern eher als Belastung angesehen. Daher mogelten sich viele Kollegien um die Elternbeteiligung bei Klassenkonferenzen herum, berichten Betroffene. Gerade wenn es um Disziplinprobleme in der Klasse oder – noch gravierender – um einen möglichen Schulausschluss gehe. Dabei sehe das Schulgesetz vor, dass Schulelternbeirat und Klassenelternsprecher rechtzeitig über die Konferenz informiert und dazu eingeladen werden sollten, erklärt von Kap-herr. Falls dies nicht geschehe, seien die Beschlüsse der Klassenkonferenz ungültig.

Leitfaden erstellt

Um solche Irritationen zu vermeiden, haben Elternvertreter in Trier einen Leitfaden für Klassenkonferenzen entwickelt, berichtet Regionalelternbeirat Reiner Schladweis. Ralle wünscht sich allerdings noch etwas mehr: eine verpflichtende Aufklärung für Lehrer und Schulleiter darüber, welche Rechte und Pflichten das Gesetz den Eltern überträgt. Die Serie Was läuft schief an unseren Schulen und was vorbildlich? Welche richtungsweisenden Konzepte gibt es und wie werden sie verwirklicht? In unserer Reihe „Schule der Zukunft – Zukunft der Schule“ beleuchten wir das Thema Bildung von vielen Seiten. Der erste Teil ist in der RHEINPFALZ am 7. Mai erschienen. In der nächsten Folge geht es um die Frage, ob man Glück lernen kann. In Baden-Württemberg steht das Fach an immer mehr Schulen auf dem Stundenplan, auch an der IGS Kandel wird es gelehrt. Rheinpfalz digital Auf www.rheinpfalz.de/schule finden Sie mehr zum Thema und alle bisherigen Teile unserer Artikelreihe.

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