Politik Mordfall Lübcke: Bundesanwaltschaft zieht Ermittlungen an sich

Nach der Festnahme eines Tatverdächtigen im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten gehen die Ermittler von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe spricht von einem „politischen Attentat“. Fall Lübcke: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Karlsruhe. „Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende Anhaltspunkte für einen rechtsextremen Hintergrund der Tat vor“, erklärte die Bundesanwaltschaft am Montag. Da der Mord als „politisches Attentat“ eingestuft worden sei, habe die Behörde eine „besondere Bedeutung“ des Falls bejaht und die Ermittlungen übernommen. Für einen rechtsextremistischen Hintergrund bei dem Verdächtigen sprächen sein Vorleben sowie öffentlich geäußerte politische Ansichten. Die Ermittler gehen auch der Frage nach, ob und inwieweit bislang unbekannte Hintermänner in die Tat eingebunden gewesen sind. Es lägen aber derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte in eine rechtsterroristische Vereinigung eingebunden gewesen sein könnte, sagte Behördensprecher Markus Schmitt.

Tatverdächtiger vorbestraft

Der am Wochenende festgenommene 45-Jährige wird laut Bundesanwaltschaft verdächtigt, den CDU-Politiker Walter Lübcke „heimtückisch durch einen Kopfschuss getötet zu haben“. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Stephan E. wurde am Samstag in Kassel festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines DNA-Treffers bei der Suche nach dem mutmaßlichen Täter.

Der Tatverdächtige war offenbar in der Vergangenheit in der rechtsextremen Szene aktiv und ist auch vorbestraft. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde E. im Juni 1995 wegen versuchten Totschlags, eines versuchten Sprengstoffanschlags und Körperverletzung zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Er soll 1993 eine Asylbewerberunterkunft im hessischen Hohenstein-Steckenroth angegriffen und bereits 1992 in Wiesbaden einen Mann mit einem Messer attackiert haben.

Politisch motivierte Tötungsdelikte

Für Mordermittlungen sind in aller Regel die örtlichen Staatsanwaltschaften zuständig. Deshalb war zunächst die Staatsanwaltschaft Kassel am Zug. Nur bei Ermittlungen gegen terroristische Vereinigungen im In- und Ausland sowie bei Spionage übernimmt die Bundesanwaltschaft. Zuständig ist die Karlsruher Ermittlungsbehörde aber auch in Fällen politisch motivierter Tötungsdelikte, die geeignet sind, die Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden oder Teile der Bevölkerung einzuschüchtern.

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