Politik Haftbefehl wegen Totschlags nach Bluttat von Kandel

Tatverdächtiger hatte mit Opfer eine Beziehung - Eltern des Mädchens hatten schon Mitte des Monats Anzeige erstattet.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landau hat gegen den 15-jährigen Afghanen gestern Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Der Jugendliche hatte am Mittwochnachmittag in einem Drogeriemarkt in Kandel (Kreis Germersheim) seine ehemalige Freundin mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand werde von einer Beziehungstat ausgegangen, sagte die Landauer Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gestern bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft in Ludwigshafen.

Im Frühling 2016 in Hessen angekommen

Nach Angaben von Eberhard Weber, Vizepräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, kam der 15-jährige Afghane im Frühjahr 2016 als unbegleiteter Flüchtling illegal nach Hessen und wurde dort erkennungsdienstlich erfasst. Danach habe er bis September 2017 in einer Einrichtung für alleinreisende Jugendliche im Landkreis Germersheim gewohnt. Anschließend sei er in eine betreute Wohngruppe in Neustadt gezogen und habe dort mit drei jungen Männern gelebt.

Abgelehnt, aber geduldet

RHEINPFALZ-Informationen zufolge ist das Asylbegehren des 15-Jährigen abgelehnt worden. Unbegleitete Minderjährige dürfen jedoch nur abgeschoben werden, wenn sie in der Heimat von den Eltern oder einer staatlichen Stelle in Obhut genommen werden. Deshalb werden sie in der Regel bis zur Volljährigkeit geduldet. In Kontakt mit der Polizei kam der Afghane nicht nur in Hessen, sondern auch in der Südpfalz. Im November sei er auf einem Schulhof in Wörth durch einen Schüler beleidigt worden und habe mit einem Fausthieb geantwortet, so Weber.

Strafanzeige durch die Eltern

Mit dem 15-jährigen Opfer der Bluttat vom Mittwoch hatte der Jugendliche eine mehrmonatige Beziehung, bestätigte Möhlig. Das Mädchen habe das Verhältnis Anfang Dezember beendet. Am 15. Dezember, so Weber, stellten die Eltern des Opfers Strafanzeige gegen den Jugendlichen wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Mehrere Landespolitiker äußerten sich betroffen über den Tod der 15-Jährigen. Innenminister Roger Lewentz (SPD) und Integrations- und Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) drückten den Angehörigen ihre Anteilnahme aus. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Martin Brandl, sagte, er vertraue der Justiz bei der Aufarbeitung der Tat. Rheinland-Pfalz sei nicht sicher, hieß es in einer Mitteilung von AfD-Fraktionschef Uwe Junge. Info Hier geht es zum Überblick der Berichterstattung über den Fall.

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