Politik Blickpunkt: Türkische Asylbewerber in Deutschland: Das alte Leben zerstört, das neue ungewiss

Feindbild Fethullah Gülen: Ein Straßenverkäufer in Istanbul, der patriotische Poster vom Putsch 2016 feilbietet, präsentiert ein
Feindbild Fethullah Gülen: Ein Straßenverkäufer in Istanbul, der patriotische Poster vom Putsch 2016 feilbietet, präsentiert eine Puppe des Predigers mit einem Strang um den Hals.

Der Blick aus dem Fenster ist idyllisch. Der Rhein strömt einen Steinwurf entfernt. Die Bäume am Ufer sind noch kahl, aber majestätisch hoch. Ein Güterschiff tuckert vorbei. Es ist ein sonniger Tag in Südwestdeutschland. Ahmet A. (alle Namen geändert, d. Red.), kariertes Hemd, blaue Jeanshose, empfängt am Tisch vor dem Fenster mit dem Ausblick herzlich lächelnd mit seiner Frau und seinen drei Kindern die Journalisten. Seit dem 11. September ist die Familie in Deutschland – geflohen aus der Türkei. Nach monatelanger Abwägung haben sie die riskante Reise gewagt und sich von Schleusern bei Nacht über die Grenze nach Griechenland bringen lassen. Pro Person mussten sie dafür 5000 Euro bezahlen. Wie die Familie A. haben 2017 mehr als 8000 Türken in Deutschland Asyl beantragt. Sieben von zehn Antragstellern aus der Türkei wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Die A.’s gehören dazu. Und können es nicht verstehen. Sie haben Angst vor der Abschiebung, ein Leben in der Türkei ist für sie heute unvorstellbar. In einem Brief an das BAMF legt Ahmet A. Widerspruch gegen seinen Bescheid ein. Denn dass die Türkei für ihn sicher sei, das muss er bezweifeln: „Die Grausamkeit läuft nach wie vor und wird auch nicht weniger.“ Er und seine Frau sind Anhänger des islamischen Predigers Fethullah Gülen, dem die türkische Regierung vorwirft, Drahtzieher des Putsches vom 15. Juli 2016 gewesen zu sein. Im Bescheid des BAMF steht als Ablehnungsgrund, der frühere Schullehrer sei „nur“ passives Mitglied der Gülen-Bewegung gewesen und müsse wohl keine dauerhafte Verfolgung befürchten. Dazu schreibt A.: „Ich muss ehrlich sagen, es gibt keine passiven Gülenisten. Entweder man ist Gülenist oder man ist es nicht.“ Das sieht auch Staatschef Recep Tayyip Erdogan so: „Wir werden mit der Säuberung fortfahren, wir werden dieses Krebsgeschwür im Körper dieses Landes und des Staates ausrotten“, so Erdogan in einer Rede im April 2017. Die Gülen-Bewegung wird als Terrorvereinigung wie die PKK oder der „Islamische Staat“ eingestuft. Ihr Name in der Türkei: FETÖ, „Fethullah’sche-Terror-Organisation“. Für Familie A. hat die Verfolgung der Gülen-Bewegung ihr altes Leben zerstört. Ahmet A. war Physiklehrer an einer staatlichen Schule. Er wird schon am Tag nach dem Umsturzversuch 2016 suspendiert, obwohl er sich nie irgendwie politisch betätigt habe, wie er versichert, und in der Putschnacht mit der Familie zu Besuch bei Verwandten gewesen sei. Die Söhne Ismail und Turgay müssen auf staatliche Schulen wechseln. Zunehmend leben die A.’s wie Geächtete. Ihr Konto bei der Asya-Bank, die zur Gülen-Bewegung gezählt wird, ist gesperrt. In ihrem Mietshaus grüßen die Nachbarn nicht mehr. Am 31. Dezember dann holt die Polizei den Familienvater ab. „Wir standen auf der Liste weiter unten, sie haben sie Stück für Stück abgearbeitet, bis ich dran war“, erzählt der Anfangvierziger. Zunächst ist Ahmet A. zehn Tage in einer Polizeistation eingesperrt, danach schließen sich vier Monate Untersuchungshaft an. Ein Polizist sagt am Tag der Festnahme: „Seht ihr den Baum da? Schaut ihn euch gut an, kann sein, dass ihr ihn nie wieder seht.“ Die Familie bangt, denn die Bedingungen sind menschenunwürdig. 30 Leute in einer Zelle, die für zwölf ausgelegt ist. „Wir durften zweimal in der Woche duschen, viele von uns sammelten Wasser für den Abwasch, um damit später zu duschen“, erinnert sich A. Seine Frau Hatice ist derweil allein mit den zwei Söhnen und der Tochter, die damals erst zwei ist. Auch Hatice ist Physiklehrerin. Ihr selbst wird nicht gekündigt. Der Direktor bedeutet ihr aber, das könne sich schnell ändern, und wenn, dann könne er leider nichts dagegen tun. Dass Hatice nicht gekündigt wird, wertet der BAMF-Asylentscheider in Deutschland als Beleg dafür, dass die Familie A. nur in den Strudel der Ereignisse nach dem Putsch geriet, aber nicht wirklich verfolgt worden sei. Mehr noch: Es sei nicht glaubwürdig, dass der Mann verfolgt wird, aber die Frau nicht. Auch dass Ahmet wieder freikommt, zeige, dass es bei aller Sorge um die Lage in der Türkei doch einen Rechtsstaat dort gebe. Für Ahmet A. ist die unterschiedliche Behandlung der Eheleute kein Widerspruch. Das sei es doch, was die politische Lage in der Türkei ausmache – Willkür. Man wisse nicht, wen es trifft und wann. Auch Hatice hätte ihren Job vielleicht verloren, wenn das Kollegium nicht so zu ihr gehalten hätte, wenn jemand auf die Idee gekommen wäre, sie zu denunzieren. „Bis heute habe ich dreimal die Woche Alpträume vom Gefängnis und von der Flucht nach Griechenland“, sagt Ahmet A. Auch Leyla, die heute vierjährige Tochter, ist traumatisiert: Sie hat Angst, sie will nicht, dass ihr Vater allein irgendwo hingeht. „Wir werden diese Traumata nicht vergessen“, sagt Ahmet. „Aber wenigstens sind wir frei hier.“ Hätte er nicht Einspruch gegen seinen Ablehnung eingelegt, müssten sie längst mit der Abschiebung rechnen. Gerichte werden sich den Fall A. wie Tausende andere ansehen müssen und urteilen. Das wird dauern. Unterdessen kämpfen Ahmet A. und andere Gülen-nahe Asylbewerber. Sie glauben fest daran, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und dass sie sich nur irgendwie nicht gut genug erklärt haben. Wie sonst lasse sich die hohe Ablehnungsquote erklären? „Das ist nicht korrekt“, meint Ahmet A. Bis zu Ministerpräsidentin Malu Dreyer haben sie vorgesprochen. In einem vertraulichen Antwort-Brief der SPD-Politikerin, der der RHEINPFALZ vorliegt, steckt Trost, aber wenig Hoffnung. „Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute, Herzliche Grüße Malu Dreyer“, endet das zweiseitige Schreiben. Immerhin gibt es diesen Hinweis: Es gebe im Land eine Härtefallkommission, die für Ausreisepflichtige noch mal prüfen könne, ob im Einzelfall ein abgelehnter Bewerber bleiben dürfe. Auf Anfrage der RHEINPFALZ dazu verweist auch das Integrationsministerium in Mainz auf die Zuständigkeit des Bundes. Zur Härtefallkommission gibt es eine Antwort in perfektem Amtsdeutsch: „Zu den (...) angesprochenen Fallgestaltungen sind keine Anträge auf Sachbefassung der Härtefallkommission zu verzeichnen.“ Dass sie den deutschen Staat Geld kosten, solange ihr Asylfall in der Schwebe ist, belastet die Familie A. „Wir wollen sofort loslegen. Uns integrieren. Deutsch lernen. Wir sind doch gebildet, ich weiß nicht, ob Deutschland Physiklehrer braucht, aber ich kann auch anderes machen“, meint Ahmet A. Die beiden Söhne haben begonnen, zur Schule zu gehen, die Tochter besucht eine Kita. „Alle sind sehr nett zu uns“, sagt der 17-jährige Turgay, der zwar noch nicht viel Deutsch kann, aber sich mit Englisch verständlich macht und in Mathe und Physik auch ohne Sprache gut mitkommt. „Wir gehen nicht zurück“, sagt sein Vater bestimmt. Mutter Hatice zupft an ihrer eng anliegenden blauen Kopfbedeckung. Ihr Mann ist nach zwei Stunden, in denen er fast nonstop erzählt hat, erschöpft. Nun holt Hatice aus. Ihr seelischer Schmerz spricht aus ihrer Stimme. „Ich habe in den Tagen der Flucht keine Nacht mehr als 40 Minuten geschlafen“, sprudelt es aus ihr heraus. „Ich bin 41, was habe ich in meinem Leben getan? Immer nur wollte ich das tun, was richtig ist, gottgefällig und gut für unser Land. So bin ich erzogen worden. Das lehrt mich meine Religion.“ Es sei schon seltsam, meint Hatice – „zu Hause haben wir geschwiegen und uns ruhig verhalten und wir mussten gehen; hier haben wir alles erzählt, was passiert ist, und wir sollen trotzdem auch von hier gehen“. Im Ablehnungsbescheid wird darauf verwiesen, dass Ahmet A. keine Anklageschrift oder ein Urteil habe vorlegen können. Belege, wonach ihm seine Lehrerzulassung wegen FETÖ-Zugehörigkeit entzogen wurde, werden nicht gewürdigt. Zwölf Schriftstücke hat er vorgelegt. Noch mehr hat er erzählt, aber der BAMF-Entscheider hat ihn nicht als Flüchtling eingestuft. „U-Haft ist keine Verfolgungshandlung“, heißt es da zum Beispiel. Es sei auch „vollkommen lebensfern“, dass Hatice nicht genauso ihren Job verloren habe oder ebenso ins Visier der Ermittler geraten wäre. Die BAMF-Pressestelle erläutert auf Anfrage der RHEINPFALZ: „Ist es dem Antragsteller nicht möglich, entsprechende Unterlagen oder Papiere vorzulegen, muss dies (…) nicht zwingend eine negative Auswirkung auf die mögliche Anerkennung haben. Ausschlaggebend sind die Plausibilität der Verfolgungsgeschichte sowie die dargelegten Gründe für das Fehlen von Belegen bzw. Papieren“, so das BAMF. Trotzdem hat es im Falle der Familie A. nicht gereicht, wie bei Dutzenden anderen, die sie im Auffanglager in Deutschland kennengelernt haben. Ein Netzwerk von rund 80 Bewerbern – Gülen-Anhänger wie sie, die 2017 aus der Türkei geflohen sind – hat sich mit Schwerpunkt in Süddeutschland gebildet. Sie tauschen sich über ihre Bescheide aus, versuchen, über Parlamentsabgeordnete oder die Medien Aufmerksamkeit für ihre Lage zu schaffen. „Wir wollen nur ein faires Verfahren“, ist der Satz, der in Gesprächen der RHEINPFALZ mit Mitgliedern der Gruppe immer wieder fällt. Und sie hinterfragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht oder ob es im Hintergrund eine politische Maßgabe gibt, möglichst wenige Asylfälle aus der Türkei anzuerkennen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer des Menschenrechtsvereins Pro Asyl mit Sitz in Frankfurt, kennt solche Mutmaßungen und Spekulationen. So mancher abgelehnte Asylbewerber, egal aus welchem Land, könne sich den negativen Bescheid nur so erklären. Stattdessen, so Burkhardt, sei davon auszugehen, dass die Flüchtlinge aus der Gülen-Bewegung Opfer derselben strukturellen Probleme beim BAMF geworden sind wie viele Menschen anderer Herkunft. Dazu gehöre nicht zuletzt, dass die Person, die die Asylbewerber interviewt, und jene, die am Ende entscheidet, oft nicht identisch sind. In der Gruppe von Fällen, die der RHEINPFALZ vorliegen, ist dies sogar die Regel. In einem „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren“ hat 2016 ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Vereinigungen von Anwälten und Richtern sowie Menschenrechtsorganisationen dokumentiert, dass es wegen solcher Verfahrensstrukturen immer wieder zu unberechtigten Entscheidungen des BAMF kommen kann. Dies habe auch mit der Belastung durch den Flüchtlingszuzug ab 2015 zu tun. Der habe die Probleme, die bereits 2005 vom Bündnis dokumentiert wurden, verschärft. Im Memorandum von 2016 heißt es dazu: „Die in den neuen Außenstellen eingesetzten Anhörer haben lediglich eine Einarbeitungszeit von drei Wochen und werden anschließend unmittelbar eingesetzt und führen allein Anhörungen durch. Sie entscheiden aber nicht selbst, sondern geben die Akte nach der Anhörung an eines der eingerichteten Entscheidungszentren.“ Ein Anhörungsprotokoll könne den persönlichen Eindruck aber nicht ersetzen, so die Experten des Bündnisses, zu dem auch Pro Asyl gehört. Mitglieder der Gülen-nahen Asylbewerber, die die RHEINPFALZ interviewt hat, erzählen wiederholt von Gesprächen, in denen der Interviewer ihnen gegenüber erklärt habe, die Türkei sei doch ein Rechtsstaat. Einer wiederum sagt, ihm sei erklärt worden, der Interviewer glaube ihm seine Geschichte. So oder so, danach gab es in der Regel Ablehnungen. Auch wird von den Betroffenen immer wieder beklagt, inoffizielle Belege für ihre Verfolgung wie Screenshots aus Datenbanken des türkischen Staats würden nicht gewürdigt. So hatte ein Bewerber zeigen können, dass ihm die Zulassung als Lehrer und seine Diplome entzogen wurden, weil er der FETÖ angehöre. In seinem Bescheid taucht dazu nichts auf. Das Asyl-Memorandum-Bündnis fordert daher: „Das BAMF hat alle erforderlichen Beweise zu erheben und aktuelle Herkunftslandinformationen zu berücksichtigen.“ Pro-Asyl-Geschäftsführer Burkhardt bemängelt ganz allgemein die Haltung der Bundesregierung gegenüber Ankara: „Man hofiert die Türkei, damit sie die Grenzen geschlossen hält.“ Insofern habe das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen Auswirkungen für verfolgte Türken: „Als Folge dieses Deals haben auch türkische Oppositionelle immer geringere Fluchtchancen“, so Burkhardt. Die Darstellung, Asylbewerber wie Ahmet A. müssten keine Folter befürchten, wie es in den der RHEINPFALZ vorliegenden Fällen heißt, nennt Burkhardt eine „inakzeptable Verharmlosung der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei“. Einen Beleg für einen Fehler im System sehen Ahmet A. und andere Gülen-Anhänger in Deutschland in folgendem Umstand, der sich aus ihren Fällen ergebe: Seit längerem gebe es keine Ablehnungen mehr in Bayern, während es in Rheinland-Pfalz zuletzt nur negative Bescheide gegeben habe. Das BAMF weist dies zurück. Die Bearbeitung der Anträge erfolge nach einheitlichen Kriterien, und „grundsätzlich stellt jeder Asylantrag einen Einzelfall dar, der individuell zu prüfen ist“, so die Behörde. Die von Fall zu Fall verschiedenen Asylgründe und Fluchtbiografien ließen sich nicht ohne Weiteres vergleichen. Eine Überprüfung ist aufgrund der schieren Anzahl der Fälle kaum möglich. Dass in manchen Bundesländern eine höhere Chance auf Anerkennung besteht, wie die Gülen-Anhänger mutmaßen, lässt sich aber auch nicht ausschließen. Dass die Anerkennungsquoten im Asylsystem generell teils deutlich auseinanderklaffen, das hat bereits die Bundestagsfraktion der Linken im Oktober 2017 moniert. In einem Vermerk zu einer Antwort der Bundesregierung zum Thema schreibt die Abgeordnete Ulla Jelpke: „Die ungleichen Anerkennungsquoten“ seien „nicht rein zufällig“. Sie verweist auf Zahlen in der Antwort der Regierung zu Fällen aus Afghanistan, Irak und Iran. Darin gebe es Bundesländer, die „einheitlich immer positiv oder negativ abweichen“ – von der durchschnittlichen Schutzquote. Zudem ließen sich bei einigen Ländern Abweichungen „jeweils in derselben Tendenz“ feststellen. Jelpke: „Ginge es um rein zufällige Abweichungen, zum Beispiel aufgrund unterschiedlich verteilter Einzelfälle, müssten die Quoten in den einzelnen Bundesländern aber auch zufällig, das heißt mal höher oder mal niedriger, ausfallen.“ Hatice seufzt. „Unsere Tochter hat im Auffanglager hier in Deutschland immer noch ständig in die Hose gemacht. Erst jetzt, so langsam, normalisieren sich unser Leben und ihr Stuhlgang.“ Und jetzt solle sie wieder zurück? Nicht nur sie seien in Gefahr, auch alle, die mit ihnen zu tun hätten. Wie unvorhersehbar der Umgang der türkischen Justiz mit Fällen wie dem von Ahmet A. ist, muss die Familie wenige Tage nach ihrem Gespräch mit der RHEINPFALZ wieder erfahren. Ein halbes Jahr nach ihrer Flucht liegt plötzlich ein Urteil gegen den Familienvater vor. Obwohl ja in seinem BAMF-Bescheid erklärt wird, ein ordentliches Verfahren gegen ihn gebe es gar nicht. In einer Meldung des staatlichen türkischen Rundfunks Ende März heißt es nun: Gegen den „ehemaligen Lehrer“ sei eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verhängt worden. A’s echter Name und die Stadt, wo er wohnte, werden in der Meldung genannt. Verwechslung ausgeschlossen.

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