Wirtschaft So sichern Sie Kinder für den Ernstfall richtig ab

Unfälle sind nur in 0,3 Prozent der Fälle Ursache für eine Schwerbehinderung von Kindern. Bei Erkrankungen sind in mehr als 60 P
Unfälle sind nur in 0,3 Prozent der Fälle Ursache für eine Schwerbehinderung von Kindern. Bei Erkrankungen sind in mehr als 60 Prozent der Fälle ursächlich.

Ein schlimmer Unfall, eine schwere Erkrankung: Dass Kinder plötzlich schwerbehindert sind, kommt zum Glück nicht häufig vor. Was aber, wenn trotzdem einmal etwas passiert? Einen Basisschutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung. Verbraucherschützer raten jedoch, auch selbst vorzusorgen: mit einer privaten Kinderunfall- oder besser einer Kinderinvaliditäts-Versicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung hilft

„Passe gut auf Dich auf“: Wenn Kinder morgens das Haus verlassen, wünschen sich Eltern nichts mehr, als sie gesund wiederzusehen. Wie Arbeitnehmer sind auch Schulkinder über die gesetzliche Unfallversicherung zumindest finanziell etwas abgesichert. Das geschieht automatisch und ist für die Eltern gratis. Für die Beiträge kommen die Bundesländer und Kommunen auf. Nach einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg trägt die gesetzliche Kasse die Kosten der medizinischen Behandlung und der Pflege zu Hause oder im Heim. Wenn nach einer längeren Reha versäumter Schulstoff nachgeholt werden muss, kann die Versicherung auch einen Förderunterricht bezahlen. In besonders schlimmen Fällen hat das Kind Anspruch auf eine lebenslange Verletztenrente, die aber gering ausfällt: rund 660 Euro monatlich bei voller Erwerbsunfähi

Absicherung gegen Erkrankung

„Das Problem ist, dass sich der gesetzliche Schutz auf Unfälle in Zusammenhang mit der Schule beschränkt, das ist viel zu wenig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hinzu kommt: Laut Statistischem Bundesamt sind Unfälle nur in 0,3 Prozent der Fälle Ursache für eine Schwerbehinderung von Kindern und Jugendlichen. Erkrankungen sind mit mehr als 60 Prozent wesentlich häufiger ursächlich. „Viele schätzen dieses Risiko falsch ein“, so Grieble. Lücken im gesetzlichen Schutz schließen kann eine private Kinder-Unfallpolice für rund um die Uhr und alle Gelegenheiten. Selbst längere Umwege von der Schule nach Hause deckt die gesetzliche Versicherung nur ab, wenn sie aus Sicherheitsgründen sinnvoll sind. Wenn beim Spielen mit Freunden am Nachmittag ein Unglück passiert, hält sich der öffentliche Versicherungsträger ganz und gar heraus. „Damit die Kinder auch in der Freizeit ausreichend abgesichert sind, sollten Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen“, rät daher der Bund der Versicherten (BdV).

Private Unfallversicherung ratsam

Die Verbraucherorganisation empfiehlt einen Vertrag mit einer Grundsumme von mindestens 200.000 Euro. Das Geld steht dem Kind später im Leben oder den Eltern kurzfristig zum behindertengerechten Umbau des Hauses zur Verfügung. „Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen“, so BdV-Sprecherin Bianca Boss. Policen sind laut BdV ab etwa 150 Euro Beitrag pro Jahr bei günstigen Versicherern zu haben.

Erweiterter Schutz

Eine private Kinderinvaliditäts-Versicherung geht einen Schritt weiter: Sie leistet, egal ob eine schwere Behinderung Folge eines Unfalls oder – wie in den meisten Fällen – einer Krankheit ist. Es gibt den Schutz als Zusatzmodul zur Unfallpolice oder eigenständig. „Eine alleinige Kinderunfall-Versicherung bietet im Vergleich zur Invaliditäts-Versicherung nur einen Schmalspurschutz“, sagt Verbraucherschützer Grieble. Er rät zu einem Vertrag, der dem versicherten Kind im Fall der Fälle eine lebenslange Rente von rund 1000 Euro monatlich bringt, plus eventuell eine Einmalzahlung zum Start. Der Schutz kostet nach seinen Angaben rund 300 bis 400 Euro Beitrag im Jahr. Vor allem die Rentenzahlungen hält er für wichtig: „Wenn die Eltern einmal nicht mehr leben oder selbst pflegebedürftig sind, leistet der Versicherer immer noch“, so Grieble.

Möglichst wenige Krankheiten ausklammern

Bei der Wahl des Tarifs rät er zum genauen Vergleich: „In den Versicherungsbedingungen sollten möglichst wenige Krankheiten ausgeklammert sein.“ Nach seinen Erfahrungen schließen Versicherer vor allem psychische Erkrankungen häufig aus. Von einem Versicherungsschutz, der „mit zahlreichen Ausschlüssen gespickt ist“, spricht BdV-Expertin Boss. Ihre Empfehlung: Angesichts der hohen Beiträge gut überlegen, ob sich die Versicherung tatsächlich lohnt. Von einer sogenannten Schulunfähigkeitsversicherung, die leistet, wenn das Kind den Schulunterricht für voraussichtlich sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, kann, raten die Verbraucherschützer jedoch generell ab. „Der Schutz ist unzureichend. Beispielsweise würde ein querschnittsgelähmtes Kind, das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, keine Versicherungsleistung erhalten“, erläutert BdV-Expertin Boss.

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