Wirtschaft Hotel-Sonderwünsche anmelden

Die meisten Hotel-Mitarbeiter möchten ihre Gäste zufriedenstellen und bemühen sich, Wünsche zu erfüllen, meint die Verbraucherze
Die meisten Hotel-Mitarbeiter möchten ihre Gäste zufriedenstellen und bemühen sich, Wünsche zu erfüllen, meint die Verbraucherzentrale.

«Kiel». Ein günstiger Preis und guter Service: Wer im Hotel Urlaub macht, kann mit den richtigen Fragen zur richtigen Zeit Geld sparen und bekommt auch einmal Sonderwünsche erfüllt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam.

Buchung

: Onlineportale zum Hotelbuchen sind zwar praktisch, weisen aber nicht immer den niedrigsten Zimmerpreis aus. Die direkte Buchung beim Hotel ist den Verbraucherschützern zufolge mitunter günstiger. Reisende sollten deshalb vor einer Onlinebuchung im ausgewählten Hotel anrufen und den Preis im Fall einer Direktbuchung erfragen. In etlichen Hotels gebe es auch Sparpreise und Extras für spezielle Gästegruppen wie Familien oder Fahrradurlauber. Zimmer und Sonderwünsche: Wer sich ein ruhiges Zimmer oder eine schöne Aussicht wünscht, sollte gleich bei der Ankunft freundlich darum bitten. „Gleich gefragt ist halb gewonnen. Die meisten Hotel-Mitarbeiter möchten ihre Gäste zufriedenstellen und werden sich bemühen, die Wünsche zu erfüllen“, so die Verbraucherzentrale. Dies gelte auch für Besonderheiten wie ein zweites Kopfkissen, spätes Auschecken am Abreisetag oder die Nutzung des Wellness-Bereichs nach dem Auschecken. Zimmer-„Souvenirs“: Hotelgäste dürfen aus dem Zimmer nichts mitnehmen, nicht einmal die kleine Shampoo-Flasche oder das Näh-Set. „Andererseits ist es schade, wenn angebrochene Pflegeprodukte oder benutzte Badeschlappen nach der Abreise im Müll landen. Wer solche Kleinigkeiten mitnehmen möchte, wird das nach freundlicher Nachfrage in vielen Fällen auch dürfen“, so die Verbraucherschützer. Besuch und Benimmregeln: Ob Besuch auf dem Zimmer erlaubt ist, liegt laut Verbraucherzentrale im Ermessen des Hotels. Auf jeden Fall müssten Reisende nachfragen, bevor sie jemanden mit ins Zimmer nehmen. Um andere Gäste nicht zu stören, sollten Gespräche und Musik auf Zimmerlautstärke beschränkt bleiben. „Ein Tabu in fast allen Hotels ist Rauchen im Zimmer. Das gilt meist auch für Balkons und Terrassen“, so die Verbraucherschützer. Zimmer-Picknick: Zur Zurückhaltung rät die Verbraucherzentrale auch bei der Mitnahme von Lebensmitteln ins Hotel. Dies werde nicht gerne gesehen: „Wer also die Minibar mit Bierdosen bestückt oder die Pizza mit aufs Zimmer nimmt, muss mit Ärger rechnen.“ Essbare Souvenirs oder Reiseproviant sollten am besten verpackt im eigenen Koffer bleiben. Achtung: Kekse und andere angebotene Snacks im Zimmer sind in der Regel nicht kostenlos. Buffet und Wegzehrung: Verlockend, aber verboten ist es, vom Frühstücksbuffet etwa ein Brötchen oder eine Banane für tagsüber mitzunehmen. Wer eine Wegzehrung haben möchte, könne in vielen Hotels aber gegen Aufpreis ein Lunchpaket erhalten, so die Verbraucherzentrale. Frühaufbrecher, die schon vor der Frühstückszeit eine Stärkung benötigen, sollten ebenfalls vorab danach fragen. Beschwerden: Baustellenlärm, Pool ohne Wasser oder Mängel im Zimmer – wer etwas auszusetzen hat, sollte sofort reklamieren und Nachbesserung fordern. Bei Pauschalreisen sind laut Verbraucherzentrale der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler die richtigen Ansprechpartner. Wird der Mangel nicht behoben, könnten Gäste in bestimmten Fällen den Reisepreis mindern, wobei Beweise wie Fotos, Protokolle oder Tonaufnahmen vorliegen sollten.

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