Meinung Umstrittenes Sicherheitsgesetz: Kein Todesstoß für Weinfeste
Nein, Weinfeste, Sängerfeste, Heimatfeste oder Kerwen erhalten keinen „Todesstoß“, wie es am Donnerstag im Landtag an die Wand gemalt wurde. Ihnen droht kein Aus, weil die Bürokratie und die Sicherheitskosten nach dem Polizei- und Ordnungsgesetz angeblich nicht mehr zu bewältigen sind. Das ist die Grundbotschaft, die von der Landesregierung, den Regierungsfraktionen SPD, Grünen und FDP, aber auch von der CDU-Opposition am Donnerstag im Landtag verkündet wurde. Mit guten Argumenten. So viele Feste sind in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen, dass viele Menschen schon fast vergessen haben, was dem unbeschwerten Feiern neben dem Virus noch den Garaus machen kann: Autofahrer zum Beispiel, die wild in eine Menge fahren, Attentäter mit oder ohne terroristischem Hintergrund.
Daran wurde im Landtag erinnert, schon deshalb war die Debatte wertvoll. Welche Gefahren beim kleinen Dorffest drohen, das klären Behörden und Veranstalterinnen oder Veranstalter am besten vor Ort. Gibt es keine Bedrohung, dann muss auch kein Konzept erstellt werden. Dass manche Behörde angesichts neuer Vorschriften übertreibt, dass Organisatoren verärgert sind über den zusätzlichen Aufwand, ist ganz normal. Das spielt sich ein. Eine Gesetzesänderung ist unnötig.