Meinung
Behördenversagen vor dem Polizistenmord: (Noch) nichts gelernt
Erstens: Bei Andreas S., angeklagt wegen der Morde von Kusel, stimmen die Angaben im nationalen Waffenregister aktuell nicht überein mit seiner Waffenakte.
Zweitens: Andreas S. schoss 2004 auf einen Jagdkameraden, verletzte diesen schwer – und durfte bis ins Jahr 2008 munter und legal auf die Jagd gehen und zu Hause Waffen aufbewahren.
Drittens: Michael E., der Täter von Saarbrücken, wurde im Jahr 1998 wegen Delikten im Rotlichtmilieu festgenommen, verbrachte ein Jahr im Gefängnis. Danach durfte er bis ins Jahr 2007 munter und legal auf die Jagd gehen und zu Hause Waffen aufbewahren.
Viertens: Sowohl gegen Andreas S. als auch gegen Michael E. liefen, nachdem sie ihre Waffen wieder hatten, Dutzende Ermittlungsverfahren. Jahrelang kam keine Behörde auch nur auf die Idee, mal zu prüfen, ob unter diesen Umständen die notwendige Zuverlässigkeit für das Führen des Jagdscheins eigentlich noch vorliegt.
Fünftens: Andreas S. musste im Jahr 2020 wieder seine Waffen abgeben. Keine Behörde kam auch nur auf die Idee zu kontrollieren, ob er das auch wirklich tat und ob seine Frau die übernommenen Waffen so aufbewahrte, dass Andreas S. nicht drankommt.
Fünf krasse Fälle von Behördenversagen. Und da stellt sich die CDU-Fraktion im Saar-Landtag allen Ernstes hin und stellt den saarländischen Jagd- und Waffenbe-hörden einen Persilschein aus und zollt ihnen „höchstes Vertrauen“.
Absurd! Anstatt dafür zu sorgen, dass rigoros aufgeklärt wird, was und warum im Saarland alles schief lief, legt die CDU-Fraktion an der Saar die Hände in den Schoß und sagt: alles bestens. Noch besser kann man’s gar nicht machen. Und woher weiß die CDU an der Saar eigentlich, dass die Behörden alles richtig gemacht haben? Nun ja: Der saarländische Landtag befragte die Behörden im März. Und da sagten die Behörden, sie hätten alles richtig gemacht.
Immerhin hat die Saar-CDU und haben die Mainzer Grünen eine Meinung. Bei der SPD besteht da noch Nachholbedarf – in Mainz und in Saarbrücken.