Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Zweibrücker hat Butterflymesser und Schlagringe als Dekoration im Regal

Vor dem Amtsgericht Zweibrücken musste sich ein 43-Jähriger verantworten.
Vor dem Amtsgericht Zweibrücken musste sich ein 43-Jähriger verantworten.

Ein 43-Jähriger hat sich in Zweibrücken wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten müssen. Er erhielt eine hohe Geldstrafe. Weshalb man manchmal nicht schweigen sollte.

Wegen unerlaubten Waffenbesitzes ist ein 43-jähriger Zweibrücker zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Die Verhandlung zeigte, dass es für einen Angeklagten unklug sein kann, keine Angaben zu den persönlichen Verhältnissen zu machen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, in seiner Wohnung drei Schlagringe und drei Butterflymesser aufbewahrt zu haben. Der Besitz ist gemäß Waffengesetz nicht erlaubt. Nach einem Polizeieinsatz in der Wohnung am 16. September – weil dort eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin im Gange war –, hatten die Beamten die Waffen zufällig entdeckt und dann beschlagnahmt.

Mann hat viele Vorstrafen

Der Angeklagte, der eingangs Angaben zur persönlichen Situation verweigerte, gab zu, dass die Schlagringe und Butterflymesser ihm gehören. Er habe sie aber lediglich zu Dekozwecken in einer Vitrine der Wohnwand aufbewahrt. „Sie hatten keine Funktion und waren nicht zur Benutzung gedacht.“ Die Messer seien auch nicht scharf gewesen. Und er habe nicht gewusst, dass ihr Besitz verboten ist. „Ich habe sie schon ewig und war der Meinung, dass ich sie haben darf, wenn ich sie zu Hause liegen lasse.“

Ein Polizist, der bei dem Einsatz vor einem halben Jahr dabei war, berichtete als Zeuge, dass seiner Dienststelle ein lautstarker Streit gemeldet worden war. Die Polizei sei mit zwei Funkstreifen ausgerückt, weil der Mann polizeibekannt ist. Die Waffen seien in der Wohnung sichergestellt worden. Sie hätten griffbereit in der Vitrine hinter dem Fernseher gelegen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung, worunter auch die Abnahme von Fingerabdrücken fällt, habe der Angeklagte abgelehnt, der schon 14 Einträge im Bundeszentralregister hat. Zu den jüngsten vier zählten seit 2014 Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht und Nötigung, wofür er zu Geldstrafen verurteilt worden war.

Einem Verbotsirrtum aufgesessen

Die Staatsanwaltschaft hielt dem 43-Jährigen in ihrem Plädoyer zugute, dass er geständig war. Zu seinen Lasten sprächen jedoch die 14 Vorstrafen. Und strafverschärfend sei, dass er gleich sechs verbotene Waffen besaß. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Da wäre ihm eine Freiheitsstrafe zur Bewährung lieber, sagte der Angeklagte, worauf der Richter entgegnete, dass dies hier „kein Wunschkonzert“ sei. „Ich weiß aber nicht, wie ich das bezahlen soll“, betonte der Zweibrücker. Einen Tagessatz von 50 Euro könne er sich nicht leisten.

Richter Matthias Heinzelmann sprach den Angeklagten wegen vorsätzlichen unerlaubten Waffenbesitzes schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 5500 Euro – 110 Tagessätze zu je 50 Euro. Selbst wenn dem Angeklagten nicht klar gewesen sein sollte, dass er die Schlagringe und Butterflymesser nicht besitzen darf, schütze dies nicht vor Strafe. Es handele sich um einen Verbotsirrtum. Dem 43-Jährigen erschien die Strafe viel zu hoch. Er verdiene monatlich nur 2200 Euro brutto und müsse auch noch Unterhalt zahlen.

Für die Berechnung des Tagessatzes seien die monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Schulden maßgebend, erklärte der Richter. Da der Angeklagte erst nach dem Urteil Angaben dazu gemacht habe, könnte dies zu seinem Nachteil gereichen. „Ich kann das Urteil nicht nachträglich abändern. Es ist ausgesprochen“, bedauerte er. Aber es stehe ihm frei, schriftlich Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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