Zweibrücken Zuverlässigkeit spielt keine Rolle

Die Zuverlässigkeit des Betreibers spiele bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Regelfall keine Rolle. Der Antrag werde allein anhand anlagenbezogener Gesichtspunkte beurteilt. Das hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium jetzt auf eine kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Andreas Hartenfels zur Staubverarbeitungsanlage von Terrag in Zweibrücken geantwortet.

Im Vordergrund stehe die Umweltverträglichkeit des Vorhabens, so das Ministerium. Terrag darf künftig auch sogenannte gefährliche Abfälle in der Anlage verarbeiten. Hartenfels wollte wissen, wie das Land Risiko und Folgen einer möglichen Betriebsstörung einschätzt. Die Antwort: Um die Anlage zu optimieren, wurden Auflagen zum Betrieb in einem Sicherheitskonzept dokumentiert. Dazu zählen etwa das Anbringen spezieller Überdruckventile, die Installation von Videokameras an Steigleitungen sowie Anweisungen für den Filterwechsel. Nicht verwertbare staubförmige Abfälle müssen laut Ministerium vor der Ablagerung auf einer Deponie konditioniert werden, damit der Staub nicht verweht wird. Dafür gebe es im Land drei Anlagen: in Kaiserslautern, im Landkreis Kusel und in Zweibrücken, wo es erlaubt ist, 150 000 Tonnen im Jahr zu verarbeiten. Das Aufkommen gefährlicher, staubförmiger Abfälle betrage in Rheinland-Pfalz jährlich rund 75 000 Tonnen.

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