Zweibrücken Zug verpasst und mit Drogen im Knast gelandet

Weil er vergangenen November mit einem Pfund Amphetamin und zwei Stichmessern im Rucksack erwischt wurde, verurteilte die Große Strafkammer beim Zweibrücker Landgericht gestern einen 32-Jährigen aus dem Raum Kaiserslautern zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Der Mann wurde wegen des unerlaubten Besitzes von Amphetamin, wegen Beihilfe zum Drogenhandel und zudem wegen der gefährlichen Stichmesser, die er bei sich trug, nach dem Waffengesetz verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann bewusst mit den Drogen im Rucksack im Zug nach Kaiserslautern unterwegs war, als er von Beamten der Bundespolizei im Germersheim aufgegriffen wurde. Wegen einer früheren Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro), die er nicht bezahlt hatte, nahmen ihn die Beamten fest. Sie brachten ihn am 7. November nach Zweibrücken ins Gefängnis. Er sollte ersatzweise 40 Tage absitzen. Die Beamten der JVA fanden zu ihrem Erstaunen in seinem Rucksack Drogen und die beiden Messer. „Ich zog aus dem Gepäck fünf Päckchen weißes Pulver“, sagte einer der JVA-Beamten vor Gericht. „So viel hatten wir noch nicht bei uns“, so ein anderer JVA-Beamter. Für die Kammer steht fest, dass der 32-Jährige am Tag vor seiner Festnahme mit einem Bekannten mit dem Zug nach Duisburg gefahren war und dort die Drogen gekauft hatte. Einen Tag später sei er alleine mit dem Zug nach Hause gefahren. Er wollte eigentlich nach Kaiserslautern, verpasste aber in Ludwigshafen den Anschluss, blieb im Zug sitzen und fuhr weiter. So endete seine Weiterfahrt in Germersheim, als er von den Beamten ertappt wurde und flugs in den Knast wanderte. Der Verteidiger des Mannes forderte, dass sein Schützling freigesprochen werden sollte. Nicht er habe die Drogen in den Rucksack gesteckt, sondern sein Bekannter, der mit ihm nach Duisburg gefahren war. Sein Mandant sei von diesem als unwissender Drogenkurier benutzt worden. Nur der Bekannte könne dem Angeklagten in Duisburg die Drogen in den Rucksack geschmuggelt haben − in der Gewissheit, dass der Angeklagte mit den Drogen im Gepäck mit dem Zug zurück nach Kaiserslautern fahren würde. Sein Mandant sei als „willenloses Werkzeug gebraucht“ worden. Der 32-Jährige sei lediglich wegen der beiden Messer nach dem Waffengesetz zu bestrafen, erklärte sein Verteidiger gestern. Diese Version nahm ihm die Kammer jedoch nicht ab. (wuk)

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