Zweibrücken Zufallsfund der Polizei wird Mann zum Verhängnis

Die Polizisten waren wegen etwas anderen bei dem Mann zuhause, als sie in der Wohnung des 34-Jährigen 5,9 Gramm Marihuana fanden
Die Polizisten waren wegen etwas anderen bei dem Mann zuhause, als sie in der Wohnung des 34-Jährigen 5,9 Gramm Marihuana fanden.

Dass die Polizeibeamten in der Wohnung eines 34-jährigen Zweibrückers Marihuana fanden, war Zufall. Dass der Mann trotz der geringen Menge von nicht mal sechs Gramm am Mittwoch vor Gericht stand, liegt an seiner Vorgeschichte.

Die Polizisten waren wegen etwas anderen bei dem Mann zuhause, als sie in der Wohnung des 34-Jährigen 5,9 Gramm Marihuana fanden. Von der Dosierung her eigentlich eine zulässige Menge im Rahmen des Eigenverbrauchs. Wäre da nicht die Tatsache, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt des Fundes noch in der Bewährungszeit wegen einer vorangegangenen Verurteilung befand. Wegen illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln war er 2020 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Beisein seiner Verteidigerin, Rechtsanwältin, Barbara Schamma aus Zweibrücken, räumte er die Vorwürfe ein.

Bereits mit 14 Jahren konsumierte er regelmäßig Marihuana. Amphetamin und Ecstasy probierte er auch gelegentlich. Bereits 2012 unterzog er sich freiwillig einer mehrwöchigen Therapie gegen seine Drogen- und Spielsucht, die erfolgreich verlief. Wegen Beziehungsproblemen und des Verlustes seines Arbeitsplatzes wurde der Junggeselle jedoch rückfällig. Bis November konsumierte er täglich zirka ein Gramm Marihuana, indem er zwei Joints rauchte. Da er Gerichtsschulden im fünfstelligen Bereich in Raten zahlen muss, fehlte ihm offensichtlich das Geld für weitere Drogenkäufe. Seither ist er nach eigenen Angaben „clean“ und hat sich für eine Therapie beworben.

Es drohen zwei Jahre Gefängnis

Oberamtsanwalt Jörg Amstadt machte dem Mann klar, dass das Damoklesschwert von zwei Jahren Gefängnis über ihm schwebt, wenn das Gericht die zweijährige Berufungszeit aufhebt. Die Bewährungshelferin konnte jedoch eine positive Sozialprognose für ihren Probanden abgeben. Richterin Sabrina Walz verurteilte den Mann zu fünf Monaten und zwei Wochen Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, in denen ihm ein Bewährungshelfer zur Seite steht. Zusätzlich muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Überdies muss er ein Jahr lang wöchentlich an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen. Die Richterin begründete ihr Urteil mit der Suchterkrankung des Angeklagten und fand, dass er die Tat nunmehr reflektiert hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

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