Zweibrücken wochenend-kolumne: Ich bin der Meinung,

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Ständig und umfassend greift die öffentliche Hand in den freien marktwirtschaftlichen Wettbewerb ein. Sie verzerrt ihn damit, behindert ihn, schaltet ihn stellenweise ganz aus. Da baut eine Stadt in der Nachbarschaft ein komplettes Fertigungswerk und stellt es für eine lächerlich geringe Summe einem sehr rentablen Unternehmen zur Verfügung, nur damit die Firma nicht 20 Kilometer weiter weg produziert. Da treten staatliche Unternehmen in Konkurrenz zu kleinen Handwerksbetrieben – Gärtnern, Heizungsbauern, Baufirmen –, indem sie die gleichen Leistungen anbieten. Da betreibt der Staat Hotels, Brauereien, Weingüter, Biergärten, Gestüte, Eishallen, Stadien, Konzerthallen, Rennstrecken – all das ist nicht überlebensnotwendig, all das machen Private auch, und Letztere machen das meist auch besser. Insofern ist es gut, dass es Behörden gibt, die Fehlentwicklungen brandmarken und für den freien Wettbewerb eintreten, so wie das zum Beispiel auch der EU-Kommissar für Wettbewerb tun soll. Was sich seine Behörde allerdings im Fall der Regionalflughäfen erlaubt, könnte als Musterbeispiel für staatliche Willkür in die Lehrbücher eingehen. Würde die EU-Kommission ihre eigenen Regeln strikt auslegen und befolgen, dann hätte sie jetzt fast alle Regionalflughäfen in Europa schließen müssen. Denn fast alle hängen am Tropf der öffentlichen Hand. Und fast alle sind für die Erreichbarkeit der jeweiligen Region nicht wirklich erforderlich. Wer aus dem Hunsrück heraus will, der kann von Luxemburg, Köln oder Frankfurt fliegen. Wer von Karlsruhe weg will, der hat Stuttgart, Straßburg und Frankfurt zur Auswahl. Bei ihrer Entscheidung vom Mittwoch aber hat die EU-Kommission in fast allen Fällen beide Augen fest zugedrückt und nur im Fall von Zweibrücken knallhart auf Dichtmachen entschieden. Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen zweifelhaft. Erstens legt die Kommission ihrer Entscheidung die von ihr selbst erlassenen Flughafen-Richtlinien von 2005 und 2014 zugrunde. Diese wendet sie auf Subventionen an, die im Zeitraum von 2000 bis 2009 flossen. Größtenteils also rückwirkend. Das ist in einer Demokratie nicht statthaft. Nehmen wir einmal an, der Bundestag würde am Montag beschließen, dass Ladendiebstahl ab sofort mit mindestens zehn Jahren Gefängnis bestraft wird. Am Dienstag würde ein Dieb gefasst, der vor zwei Monaten in einem Geschäft einen Ring stahl. Und der würde am Donnerstag auf der Grundlage des neuen Gesetzes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hätte in Deutschland niemals Bestand. Zweitens misst die Kommission mit unterschiedlichem Maß. Während sie im Fall von Zweibrücken damit argumentiert, dass bei den Hilfen, die der Flughafen den Fluggesellschaften gewährte, schon von vorneherein absehbar gewesen sei, dass diese nicht wieder eingespielt würden, geht sie im Fall von Saarbrücken davon aus, dass die gleichen Hilfen es erwarten ließen, dass sie dort zu Gewinnen führen würden. Irre. Weder in Zweibrücken noch in Saarbrücken führten die Hilfen letztlich zu Gewinnen. Viel schlimmer: In Saarbrücken waren die Verluste ungleich höher als in Zweibrücken. Drittens argumentiert die EU-Kommission vor allem mit dem Argument der älteren Rechte. In Saarbrücken gebe es seit 1928 einen Flughafen, der Zweibrücker sei viel jünger und müsse deshalb dem älteren den Vortritt lassen (obwohl der Ensheimer für Flugverkehr topographisch viel weniger geeignet ist). Wenn die EU-Kommission mit einem derart merkwürdigen Argument kommt, kramt man doch gerne mal in alten Unterlagen. Und da findet sich ein Pressebericht vom August 1913. „Zu Fuß und zu Wagen, auf blinkenden Stahlrösslein, auf stolzem Gaul und im trompetenden, pustenden Auto“ strömten die Zweibrücker am 26. August 1913 gegen 6 Uhr in der Früh auf den Wallerscheid. Denn auf dem Flugfeld dort landete damals, etwas verspätet, kurz nach 8 Uhr der Zeppelinkreuzer Z3, ein Militärluftschiff der Metzer Fliegerstation. Was lernen wir daraus? Der Zweibrücker Flughafen ist mindestens 15 Jahre älter als der Saarbrücker! Und nun, EU? Macht ihr nun Saarbrücken zu?

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