Zweibrücken Wenn ein Tempolimit Fragen aufwirft: Wo endet die Geschwindigkeitsbegrenzung in Mörsbach?

In Fahrtrichtung Zweibrücken zeigt dieses Schild in Mörsbach das Ende des 30er-Bereichs an.
In Fahrtrichtung Zweibrücken zeigt dieses Schild in Mörsbach das Ende des 30er-Bereichs an.

Beharrlich sind die Mörsbacher am Ball geblieben und haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor ihrer Kita erstritten. Aber noch wirft der Tempo-30-Bereich einige Fragen auf.

Die Höhenstraße, also die Mörsbacher Ortsdurchfahrt, ist nicht städtisch, sondern eine Landesstraße. Deshalb mussten der Zweibrücker Arbeitskreis Verkehr, die Stadtverwaltung und der Mörsbacher Ortsbeirat seit 2013 immer wieder beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) vorsprechen, um vor der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ zum Schutz der Kleinen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer zu erreichen. Einige Tage vor Ostern nun ließ der LBM an der Höhenstraße vor dem Kindergarten Schilder aufstellen, die dort die zulässige Durchfahrtsgeschwindigkeit montags bis freitags jeweils von 7 bis 17 Uhr auf 30 Stundenkilometer reduzieren.

Am 2. Mai kam das Tempolimit während einer Mörsbacher Ortsbeiratssitzung erneut aufs Tapet. Mit seiner Frage, wie weit der 30er-Bereich überhaupt gilt, wenn man die Höhenstraße in Richtung Käshofen befährt, brachte ein Bürger einige Kommunalpolitiker in Verlegenheit. Tatsächlich: In dieser Fahrtrichtung schreibt das 30er-Schild kurz vor der Kita die zulässige Höchstgeschwindigkeit eindeutig vor. Doch im weiteren Verlauf der Straße folgt kein zweites Schild, das das Tempolimit wieder aufhebt. Anders in der Gegenrichtung: Nähert man sich dem Mörsbacher Ortsausgang in Richtung Zweibrücken, steht dort tatsächlich ein weißes rundes Verkehrsschild mit der durchgestrichenen Zahl 30. Somit bleiben zumindest in dieser Fahrtrichtung keine Zweifel über den Geltungsbereich des Tempolimits offen.

Alter Autofahrer-Mythos

Von der RHEINPFALZ darauf angesprochen, ist Ortsvorsteher Achim Ruf davon überzeugt, dass der 30er-Bereich in Richtung Käshofen dort endet, wo von rechts die Steinackerstraße in die Höhenstraße einmündet. Nach der Diskussion in der Ortsbeiratssitzung wolle er sich sicherheitshalber aber noch einmal beim Zweibrücker Ordnungsamt erkundigen.

Tatsächlich ist die Vermutung, dass innerorts ein Tempolimit automatisch an der nächsten Einmündung endet, wohl einer jener Autofahrer-Mythen, die nicht totzukriegen sind. Dagegen stellt der Automobilclub ADAC auf seiner Internetseite klar, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung „grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild“ endet. „Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden“.

„Spielende Kinder“

Aber von welcher Stelle an darf die Tachonadel in Mörsbach wieder Tempo 50 anzeigen? Unter Verweis aufs Ordnungsamt schildert der Zweibrücker Rathaussprecher Jens John, dass das 30er-Schild vor der Kita zusammen mit dem dreieckigen Verkehrszeichen „Spielende Kinder“ angebracht wurde. „Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen gilt folgendes: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.“ Dies bedeute, dass nicht etwa die einmündende Steinackerstraße die Tempobeschränkung aufhebt. Vielmehr könne der Autofahrer, der in Richtung Käshofen unterwegs ist, nach Passieren des Kindergartens „zweifelsfrei“ erkennen, dass er die „Gefahrenstelle“ Kita soeben hinter sich gelassen hat. Sprich: Wurde diese passiert, darf man wieder 50 fahren.

In der Gegenrichtung – gen Zweibrücken – habe man aber sehr wohl ein Aufhebungsschild installiert. Denn dort, so lautet die Auskunft aus dem Ordnungsamt, sei „die Situation für einen Ortsunkundigen nicht so leicht zu erkennen“.

Nach links aus der Steinackerstraße

Doch noch eine weitere Tücke gilt es zu beachten. Für diejenigen, die aus der einmündenden Steinackerstraße nach links in die Ortsdurchfahrt einbiegen, ist das 30er-Schild nicht sichtbar. Denn dessen Standort befindet sich bereits einige Meter vorher rechts am Rand der Höhenstraße. Dieses Problem soll demnächst angegangen werden: Laut Auskunft von Achim Ruf ist geplant, die Zahl 30 großflächig mit weißer Farbe direkt auf den Asphalt der Höhenstraße aufzutragen. Damit werden dann auch die Seiten-Einbieger auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen.

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