Zweibrücken Wegen Corona-Verstößen: Dreimal 200 Euro Bußgeld

Zumeist, sagt die Stadtverwaltung, kamen die Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes mit Belehrungen über die Corona-Regeln
Zumeist, sagt die Stadtverwaltung, kamen die Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes mit Belehrungen über die Corona-Regeln aus.

Wegen Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes wurden in Zweibrücken bislang 215 Bußgeldverfahren eingeleitet. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt, waren bei insgesamt 260 Personenüberprüfungen durch den Vollzugsdienst der Stadt und der Polizeiinspektion fast ausschließlich Verstöße gegen das Abstandsgebot durch Gruppenbildungen zu beanstanden. Vielfach blieb es bei Belehrungen, in einigen Fällen waren Platzverweise erforderlich. In bislang drei Fällen wurden aber auch Bußgelder über jeweils 200 Euro verhängt. Weitere Verfahren seien in der Prüfung. 13 Verwarnungen wurden ausgesprochen. Die Verwarngelder summieren sich auf 480 Euro. Im Einzelhandel und der Gastronomie waren laut Stadtverwaltung bislang keine Beanstandungen nötig.

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