Zweibrücken Vortrag: Warum Zweibrücken keine Juden aufnahm

Die zerstörte Zweibrücker Synagoge: Alexander Dettmar fertigte dieses Ölgemälde an. Der Förderverein des Museums kaufte es für 3
Die zerstörte Zweibrücker Synagoge: Alexander Dettmar fertigte dieses Ölgemälde an. Der Förderverein des Museums kaufte es für 3500 Euro und spendete es dem Stadtmuseum.

Grundlage der Judenpolitik im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, war lange Zeit die Bestimmung im Testament von Pfalzgraf Wolfgang aus dem Jahre 1558, der seinen Nachkommen aufgab, niemals Juden im Herzogtum aufzunehmen.

„Nachdem die Juden“, so schrieb Herzog Wolfgang, „verschiedener Zeit als ein Volk, so unsern ainigen Seeligmacher Jesum Christum vielfalliglich lestert, auch sonst die Christen in mehr als einem Weg verderbt und beschwert, in beeden unsern Fürstenthumb außgeschafft, so legen wie allenn unsern fünf Söhnenn, auch ihren Nachkommen und Erben hiermit ernstlich auf, dass je keiner ainigen Juden oder Judengenossen in seinem Gebiet wiederum einkommen lasse.“

„In dieser rigorosen Form“, so schrieb Dieter Blinn, „hat sich keiner der Pfalzgrafen nach Herzog Wolfgang an dessen Gebot gehalten; ökonomische Erwägungen, auch frühaufklärerische Toleranzgedanken trugen über die grundsätzlich ablehnende Haltung oftmals den Sieg davon.“

In Teilen des Herzogtums, in den Oberämtern Bergzabern, Lichtenberg und Meisenheim, entstanden ansehnliche Judengemeinden. Nur in Zweibrücken wie im Oberamt Zweibrücken wurden keine Juden aufgenommen.

(...) Unter Christian IV. wurde die Judenpolitik unterschiedlich gehandhabt. Vor allem schritt er „gegen den starken wucherischen Handel“ der Juden ein und verbot den Handel zwischen Christen und Juden an Sonn- und Feiertagen. Für das 1750 soll die Zahl der Juden im Herzogtum bei 300 gelegen haben. 1761 stellte Christian IV. den Darmstadter Juden Wahl zu seinem Hoffaktor ein. Nachdem er erkannt hatte, dass die Tätigkeit der jüdischen Viehhändler für die Landwirtschaft unverzichtbar ist, ließ er iauch den Judenhandel auf den Viehmärkten wieder zu.

Herzog Carl August verfügte 1777, dass „kein fremder Jude in hiesiges Herzogtum recipirt werden solle, welcher nicht wenigstens 1.000 Reichstahler würkliches Vermögen besitzet.“ Doch solche reichen Juden ließen sich dann wohl kaum im Herzogtum nieder. Vielmehr schritt die Regierung damals massiv gegen die vielen Betteljuden ein.

Info

Auszug aus dem Vortrag, den Roland Paul, Leiter der Arbeitsstelle Geschichte der Juden in der Pfalz des Instituts für pfälzische Geschichte und Volkskunde, am Donnerstag um 19 Uhr im Zweibrücker Helmholtz-Gymnasium, Bleicherstraße 3, hält.

Der Eintritt ist frei.

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