Saarlouis Verwaltungsgericht Saar weist privaten Einspruch gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen ab

Das Gericht stellt fest, dass das private Interesse des Einzelnen hinter dem Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung zurückstehe
Das Gericht stellt fest, dass das private Interesse des Einzelnen hinter dem Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung zurückstehen müsse.

Mit Beschluss vom Montag, 30. März, wies das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis den „Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes“ zurück. Der Antragsteller hatte die Auffassung vertreten, dass es für eine saarlandweite Ausgangsbeschränkung keine Rechtsgrundlage gebe und dass die vorgeschriebenen Maßnahmen „unverhältnismäßig“ seien.

Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass vorläufige Ausgangsbeschränkungen nicht rechtswidrig und auch nicht unverhältnismäßig seien. Das private Interesse des Antragstellers müsse hinter dem öffentlichen Interesse am wirksamen Gesundheitsschutz der saarländischen Bevölkerung zurücktreten. Gegen diese Entscheidung kann der Antragsteller binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

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