Zweibrücken
Verteidiger fordert weitere Zeugen und Gutachter
Verteidiger Robert Münch legte der Kammer erneut Beweisanträge vor. Dem 27-Jährigen wirft Staatsanwalt Patrick Langendörfer vor, von Spätsommer 2019 bis Juli 2020 in Zweibrücken mehrere Autodiebstähle und Einbrüche begangen zu haben und unter Alkohol- und Drogen Auto gefahren zu sein. Zum Schluss soll er am 24. Juli 2020 mit einem alten Opel vom Aktion-Kaufmarkt in der Homburger Straße vor Zweibrücker Polizeibeamten getürmt sein, als diese ihn kontrollieren wollten. Er flüchtete über die beiden Parkplätze von Aldi und Globus – über die Homburger Straße bis nach Ernstweiler, wo ihn die Verfolger unter einem Busch hervorzogen, wo er hin geflüchtet war. Er stand unter Drogen- und Alkoholeinfluss, so die Beamten zu Prozessbeginn.
Bei der Verfolgung durch die Beamten soll er, so der Staatsanwalt, andere Verkehrsteilnehmer erheblich an Leib und Leben gefährdet haben. Er soll andere Autofahrer zu Ausweichmanövern und auf dem Globus-Parkplatz eine Kundin mit ihrem Einkaufswagen zum Sprung zur Seite gezwungen haben. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte „in der Absicht, eine Straftat zu verdecken“ vor den Beamten geflüchtet war. Bereits eingangs des Prozesses hatte der Angeklagte eingeräumt, Drogen zu sich genommen zu haben, als er vor dem Aktion-Markt im Auto saß. Allein dieser Vorwurf ist im Gesetz mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Haft angedroht.
Hier aber will Verteidiger Münch durch einen Gutachter beweisen lassen, dass sich sein Schützling bei der Verfolgungsfahrt nicht verkehrswidrig verhalten hat. Darüber soll eine Bordkamera am Streifenwagen der Polizei Aufschluss geben. Münch glaubt in seinem Beweisantrag, dass die Videoaufnahmen am Polizeifahrzeug verloren gingen und deshalb als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung stehen können. Sein Mandant habe bei der Flucht „ein rotes Licht“ im Streifenwagen erkannt, woraus dieser schloss, dass eine Kamera in dem Streifenwagen eingeschaltet gewesen sein muss, als dieser quer auf der Fahrbahn stand.
Münch will, dass der Speicherchip der Kamera überprüft wird. Er beantragte auch, weitere Polizisten – darunter leitende Beamte der Polizei Zweibrücken – in den Zeugenstand zu berufen. Hinsichtlich einer möglichen „hirnorganischen Erkrankung“ bei seinem Mandanten will Münch einen namentlich von ihm benannten Psychiater aus Bremen durch das Gericht als Gutachter bestellen lassen.
Die Vorsitzende Richterin setzte dem Verteidiger für weitere Beweisanträge eine Frist bis zum 22. April. Der Prozess wird am 26. April fortgesetzt.