Zweibrücken Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau stimmt noch nicht über Windparkflächen ab
Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau wird am 24. März noch nicht über den neuen Flächennutzungsplan und damit über den geplanten Windpark zwischen Gerhardsbrunn und Hettenhausen abstimmen. Er werde die Ratsmitglieder lediglich über den neuen Stand informieren, teilte Verbandsbürgermeister Erik Emich mit. Das Gebiet rund um den Scharrhof, wo der Kreis Kaiserslautern an den Kreis Südwestpfalz grenzt, steht wegen neuer Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) auf der Kippe. Unter anderem sieht der vor, dass Windräder nun 1000 statt 800 Meter von Siedlungen entfernt stehen müssen. Bürgermeister Emich kritisiert, dass es nach der Landtagswahl 2016 keine Übergangsfrist gab. Denn der Flächennutzungsplan wurde anfangs noch mit den alten Vorgaben erstellt. Nun müsste er nach den neuen Vorgaben umgeplant werden, und es wäre fraglich, ob das Gebiet am Scharrhof dann noch sinnvoll umsetzbar ist. Mit den neuen Abständen würde das bebaubare Gebiet kleiner. Dann kann es sein, dass nicht mehr drei Windräder auf die geplante Fläche passen, weil sie sich gegenseitig stören würden.