Volmünster Urteil zu Nazi-Gedenkstein in zweiter Instanz bestätigt

Das Appellationsgericht in Metz hat das Urteil aus Saargemünd bestätigt.
Das Appellationsgericht in Metz hat das Urteil aus Saargemünd bestätigt.

Ein 37-jähriger Deutscher aus dem saarländischen Püttlingen (Kreis Saarlouis) ist der laut einer Meldung der französischen Zeitung „Le Républicain Lorrain“ am Appellationsgericht Metz mit der Berufung gegen seine Verurteilung vom März 2020 gescheitert. 2018 hatte der Saarländer auf seinem Privatgrundstück im lothringischen Volmünster bei Bitsch einen Nazi-Gedenkstein aufgestellt. Der schwarze Steinblock, eine Art Grabstein, der aus dem öffentlichen Raum gut einsehbar war, trug eine gravierte Inschrift, die die 17. SS-Panzergrenadier-Division „Götz von Berlichingen“ verherrlichte. Diese Einheit hatte im Zweiten Weltkrieg im Bitscher Land und in der angrenzenden Saar- und Südwestpfalz sowie an anderen Schauplätzen in Frankreich grausame Verbrechen begangen. Im März 2020 wurde der Saarländer, der laut „Républicain Lorrain“ der Neonazi-Szene angehören soll, vom Gericht in Saargemünd zu 18 Monaten Haft verurteilt – die Hälfte davon zur Bewährung. Gegen dieses Urteil, das gegen ihn wegen Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen wurde, war der Mann in Metz in Berufung gegangen. Das dortige Gericht bestätigte am Montag, 3. Mai, das Saargemünder Urteil von 2020. Der Gedenkstein wurde von der Gendarmerie entfernt.

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