Zweibrücken Urteil nach tödlichem Messerstich: Verurteilter rastet im Gerichtssaal aus

Gegen den Angeklagten (Zweiter von rechts) wurde wegen Totschlags ermittelt.
Gegen den Angeklagten (Zweiter von rechts) wurde wegen Totschlags ermittelt.

Sechs Jahre Gefängnis lautet das Urteil in erster Instanz im Fall des tödlichen Messerstichs in der Marienstraße. Der verurteilte 35-Jährige rastete bei der Urteilsverkündung am Dienstag völlig aus, stieß Schreie und Beschimpfungen aus, warf die massive Anklagebank samt Tisch um und bewaffnete sich mit einem Stuhl. Fünf Vollzugsbeamte brauchte es, um den wie von Sinnen Wirkenden niederzuringen. Gefesselt wurde er abgeführt, bei der restlichen Urteilsverkündung war er nicht mehr dabei. Sein Anwalt erklärte anschließend, es sei noch unklar, ob er in Revision geht. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 16. August in der Marienstraße einen 40-Jährigen nach einem Nachbarschaftsstreit mit einem Messerstich getötet hat und entsprach beim Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel mit der Urteilsbegründung.

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