Zweibrücken „Triwo muss nicht zustimmen“

Was hat die Trierer Triwo AG für den Kauf des Zweibrücker Flughafens bezahlt? Wie hoch ist die Miete, die das Land Rheinland-Pfalz an Triwo zahlt, um das Flughafen-Terminal und den angrenzenden Parkplatz zum Unterbringen von Flüchtlingen nutzen zu können? Diese Auskünfte verweigert das Land so beharrlich, dass sie der Bund der Steuerzahler notfalls gerichtlich erzwingen will.

Dies kündigte René Quante, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, an, sollten die Fragen nicht bis zum 26. Februar beantwortet sein (wir berichteten gestern kurz). Auf Anfrage der RHEINPFALZ teilte das von Irene Alt (Grüne) geführte rheinland-pfälzische Integrationsministerium mit, grundsätzlich keine Auskünfte über Mietverträge zu geben. Dem Auskunftsrecht der Presse stehe der Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Vermieters, also der Triwo, entgegen. Nach Quantes Meinung sind Kaufpreis und Miete in diesem Fall aber keine schützenswerten Geheimnisse: „Das Land macht jeden Tag Geschäfte. Wenn es sich immer auf diesen Standpunkt zurückziehen würde, wie sollte dann die öffentliche Kontrolle des Haushaltsgebarens funktionieren?“ Notfalls müsse eben ein Gericht abwägen, was wichtiger ist: das öffentliche Auskunftsinteresse oder das Geschäftsgeheimnis. Das Integrationsministerium sieht die Sache so: „Nach dem Transparenzgesetz ist demjenigen, dessen Geschäftsgeheimnisse durch eine Antwort verletzt würden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Betroffene kann der Veröffentlichung seiner Daten zustimmen. Die Zustimmung gilt als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats vorliegt.“ Das heißt, stimmt Triwo zu, werden die Zahlen genannt. Quante hält diese Zustimmung nicht für zwingend notwendig. „Letztlich muss sich die Landesregierung entscheiden, ob sie nur über Transparenz reden möchte oder ob sie auch tatsächlich Transparenz schafft. Von der Zustimmung der Triwo ist das nicht abhängig“, bekräftigt Quante seinen Standpunkt und fügt an: „Staatseigentum in Millionenhöhe wurde in Zweibrücken verkauft und teilrückgemietet. Wie kann es da sein, dass die Steuerzahler kein Anrecht auf genauere Informationen haben sollen? Dafür haben wir absolut kein Verständnis.“ Nicht alle Fragen des Bundes der Steuerzahler ließ das Integrationsministerium offen. So geht aus dem uns vorliegenden Antwortschreiben hervor, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für das Land zum 1. Oktober 2015 einen Mietvertrag mit Triwo bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen hat. Ab 1. Januar 2016 verlängert sich der Mietvertrag um jeweils einen Monat, wenn nicht vor Monatsfrist gekündigt wird. Das Land beabsichtigt, das Mietverhältnis im April 2016 zu beenden. Gemietet wurden zwei Hallen mit Anbauten, ein Bürogebäude und Freiflächen. Hallen und Büro haben rund 5500 Quadratmeter Fläche, dazu komm 8600 Quadratmeter Freifläche. Die Miete entspreche „ortsüblichen Mieten“. Nach unseren Informationen hat Triwo für den Flughafen rund 4,5 Millionen Euro gezahlt. Das Geld bekommt das Land nicht direkt, der Betrag fließt in die Insolvenzmasse, aus der die Gläubiger bedient werden. Was das Land, das zusammen mit dem Flughafen-Zweckverband größter Gläubiger ist, von dieser Summe erhält, ist offen.

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