Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Totschlagsprozess: Kam es vor dem Messerstich zum Kampf?

Die Marienstraße, in der sich die Tat abspielte, von der Oselbachstraße aus gesehen.
Die Marienstraße, in der sich die Tat abspielte, von der Oselbachstraße aus gesehen.

Kam es kurz vor dem Messerstich zu einem Kampf zwischen dem Angeklagten und dem späteren Todesopfer? War der Angeklagte der Meinung, er müsse sich verteidigen? Zur Klärung dieser Fragen arbeitete sich das Gericht am Montag Millimeter für Millimeter weiter. Dabei ging es auch um eine mutmaßliche Ohrfeige.

Wegen Totschlags verantworten muss sich ein 35-jähriger Zweibrücker, der am 16. August einen 40-jährigen Nachbarn erstochen haben soll. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, aber erklärt, er habe sich zur Wehr setzen müssen. An den tödlichen Messerstich selbst und die Sekunden davor könne er sich nicht erinnern, hatte er am ersten Verhandlungstag ausgesagt.

Am Montag war der vierte Verhandlungstag, und gehört wurde unter anderem der Amtsrichter, der den Haftbefehl erlassen hatte. Laut diesem hatte der Verteidiger angegeben, sein Mandant habe zugestochen, in der Absicht, sich zu verteidigen. Zuvor sei sein Mandant wohl geohrfeigt worden. Die Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas, ob er davon etwas bemerkt habe, als der Angeklagte ihm vorgeführt wurde, verneinte der Amtsrichter. Im Gesicht des Angeklagten habe er keine Spuren eines Schlages ausmachen können.

Im Zeugenstand erschien am Montag auch ein 30 Jahre alter Polizeibeamter aus Kaiserslautern, der Spuren sicherte. Er kam in der Nacht zum 17. August zum Tatort in Zweibrücken und fand diesen von den Kollegen abgesperrt vor, wie er sagte. Unbefugte hätten die Wohnung nicht betreten können. In der Küchenzeile der Wohnung des Angeklagten habe er die Tatwaffe gefunden, ein Messer mit einer 23 Zentimeter langen Klinge, Griff und Klinge voller Blut. Unter diesem Messer hätten noch drei weitere gelegen, die aber bei der Tat keine Rolle gespielt hätten.

Zu dem Messer befragt wurde auch ein 55-jähriger Kriminalbeamter aus Kaiserslautern, der unter anderem Fotos vom Tatort gemacht und Blutspuren gesichert hatte. Auch die Tatwaffe hatte er gesichert. Auf die Frage von Staatsanwältin Kristina Goldmann, wie scharf das Messer gewesen sei, antwortete der Kripo-Beamte: „Entschuldigen Sie die Ausdrucksweise: sauscharf.“ Man habe sofort gesehen, dass der Besitzer „Messer-affin“ sei oder ein solches Messer beruflich nutze. Der Angeklagte ist gelernter Fleischer.

Die herausgerissene Badezimmertür

Der Kripo-Beamte erklärte weiter, er sei am nächsten Tag noch mal mit dem Rechtsmediziner in der Wohnung gewesen, und da sei ihm aufgefallen, dass die Badezimmertür aus dem oberen Scharnier gebrochen war.

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