Zweibrücken Tadano-Demag: Bei Insolvenz nur zweieinhalb Monatsgehälter pro Person

Die Arbeit läuft weiter, wenn auch in Kurzarbeit: Montage von Demag-Gittermast-Raupenkranen an der Dinglerstraße.
Die Arbeit läuft weiter, wenn auch in Kurzarbeit: Montage von Demag-Gittermast-Raupenkranen an der Dinglerstraße.

Das Amtsgericht Zweibrücken, als Insolvenzgericht zuständig für beide Verfahren von Tadano Demag (Zweibrücken) und Tadano Faun (Lauf), hat nach Angaben seines Direktors Klaus Biehl vergangene Woche zwei getrennte vorläufige Gläubigerausschüsse gebildet. Ihnen gehören laut Biehl auch die jeweiligen Vorsitzenden der Betriebsräte, für Demag Eduard Glass, an.

Der Gläubigerausschuss begleitet und überwacht die Arbeit des Insolvenzverwalters, im Falle der Insolvenz in Eigenverwaltung des Generalbevollmächtigten der Geschäftsführung, dem Rechtsanwalt und Sanierungsberater Martin Mucha, und des vom Insolvenzgericht eingesetzten Sachwalters Arndt Geiwitz.

Tadano hatte für seine beiden deutschen Töchter, die Mobilkranen-Werke in Zweibrücken und im fränkischen Lauf, am 8. Oktober ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit angemeldet. Als Gründe wurden ein schlechter Absatz der Teleskop- und Gittermastkrane, verschärft durch die Coronavirus-Pandemie, und schon länger bekannte, strukturelle Schwächen genannt. Tadano-Demag brachte es 2019 nach Angaben des Generalbevollmächtigten auf einen Umsatz von rund 470 Millionen Euro; vor zehn Jahren lag er unter Terex (Demag) noch bei knapp 778 Millionen Euro. Der Gewinn wurde 2009 mit 75 Millionen Euro angegeben; im vergangenen Jahr musste laut Tadano zwischen August und Dezember ein Verlust von 16 Millionen Euro verkraftet werden. Am 1. August hatte Tadano die Demag-Werke von Terex übernommen.

Gewerkschaft: Kein überprüfbares Konzept

Laut Peter Vollmar, dem Zweiten Bevollmächtigten der IG Metall in Homburg und Betriebsbetreuer bei Tadano-Demag, lägen Betriebsrat und Gewerkschaft noch kein Konzept vor, wie Tadano den Geschäftsbetrieb, damit die Werke und die 1580 Mitarbeiter, sichern will. „Wir sind in einer Informationsphase. Dem Betriebsrat wurde aufgezeigt, welche Veränderungen die Geschäftsführung für notwendig erachtet. Vertraulich natürlich.“ Ein Konzept, in dem der Betriebsrat Posten überprüfen, gegenrechnen und gegebenenfalls alternative Vorschläge machen könne, sei das aber keinesfalls. Die Bedrohung für die Werke sei existenziell, fasst Vollmar, der selbst einmal bei Demag gelernt hat, seine bisherigen Eindrücke zusammen.

Während die Geschäftsführung unbedingt das Wort Insolvenz zu vermeiden trachte, bemühe sich die Gewerkschaft um Klartext. „Wir gehen damit von Anfang an anders um. Es läuft ein Verfahren nach der Insolvenzordnung mit allen möglichen, drastischen Konsequenzen.“ Man versuche auch, die Gewerkschaftsmitglieder bei Demag – ihr Anteil an allen Beschäftigten lag im vergangenen Jahr bei knapp 78 Prozent – über die persönlichen Folgen einer Insolvenz zu informieren. Im Falle einer Verfahrenseröffnung reduziere sich die Kündigungsfrist auch für lange Beschäftigte auf drei Monate und die für Abfindungen über einen Sozialplan zu Verfügung stehenden Mittel seien auf ein Drittel der Insolvenzmasse begrenzt, pro Kopf auf maximal 2,5 Monatsgehälter. „Da bliebe nicht sonderlich viel“, sagt Vollmar. Ziel der Gewerkschaft sei es, auf ein langfristig tragfähiges Unternehmenskonzept hinzuwirken und dabei so viel wie möglich Arbeitsplätze abzusichern. Auch die Geschäftsführung hatte dies zum Ziel erklärt, einen Arbeitsplatzabbau allerdings für unabwendbar bezeichnet. Eine Größenordnung wurde bislang nicht angegeben.

Im Juli 2017 hatte die Frankfurter Bezirksleitung der IG Metall mit dem damaligen Demag-Eigentürmer Terex eine Tarifvereinbarung zur Standortsicherung, einen sogenannten Zukunftssicherungs-Tarifvertrag, abgeschlossen. Kern der Verabredung war der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis zum 1. Januar 2021 und die Zusicherung von Investitionen in den Standort. Terex sprach damals von 25 Millionen Euro Aufwendungen. Ob diese Tarifvereinbarung durch die Anmeldung der vorläufigen Insolvenz in Eigenverwaltung hinfällig ist, sei noch in der Prüfung durch eine beauftragte Anwaltskanzlei, sagt Peter Vollmar. Tatsächlich dürfte sie aber keine Rolle mehr spielen, weil das vorläufige Insolvenzverfahren üblicherweise eine Dauer von drei Monaten hat und das Amtsgericht dem Antrag auf Eröffnung am 8. Oktober stattgab.

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