Zweibrücken Strafbefehl: Ex-DRK-Geschäftsführer muss 4500 Euro zahlen

Die fristlose Kündigung des früheren DRK-Chefs vor drei Jahren hat gleich mehrere gerichtliche Nachspiele.
Die fristlose Kündigung des früheren DRK-Chefs vor drei Jahren hat gleich mehrere gerichtliche Nachspiele.

Das Amtsgericht Zweibrücken hat einen Strafbefehl gegen den früheren Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Südwestpfalz erlassen. Wegen Untreue in zwei Fällen muss er 90 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen. Das teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit.

Die Staatsanwaltschaft kam laut Weingardt zu der Überzeugung, dass der Ex-Geschäftsführer – dem der Kreisverband im Juni 2020 fristlos gekündigt hat – sich unrechtmäßig Überstunden auszahlen ließ. Er habe ohne Anordnung oder Genehmigung seine Überstundenliste um über 450 Stunden erhöhen lassen; Überstunden, die er 2005 in der Probezeit geleistet habe. Im Juni und Oktober 2019 habe er einen Mitarbeiter angewiesen, wiederum ohne Genehmigung, ihm das vermeintlich ausstehende Geld auszuzahlen, zum 2019 geltenden Satz für Überstunden. Zusammen ließ er sich so rund 22.000 Euro auszahlen. Der Strafbefehl des Amtsgerichts ist laut Weingardt rechtskräftig.

Das Zivilgericht hatte im März vergangenen Jahres entschieden, dass die fristlose Kündigung, gegen die der Ex-Geschäftsführer juristisch vorgegangen war, rechtens war. Es habe kein Anspruch auf Auszahlung bestanden.

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