Zweibrücken Stefan Pauluhn unter Verdacht

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ihre Untreue-Ermittlungen im Umfeld der SPD-Landtagsfraktion auf den SPD-Kreisvorsitzenden Saarpfalz, Stefan Pauluhn, ausgeweitet. Gegen den 52-Jährigen Walsheimer werde wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, bestätigt die Staatsanwaltschaft.

Seit Anfang 2014 ermittelt die Strafverfolgungsbehörde, weil es zwischen 2004 und 2009 wiederholt zu unzulässigen Zahlungen aus der Fraktionskasse gekommen sei. Damals war Pauluhn, heute Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Fraktionsvorsitzender war der heutige Bundesjustizminister Heiko Maas. Aus der Fraktionskasse sollen wiederholt Kosten der aus SPD-Politikern, aber auch fraktionsfremden Mitgliedern, gebildeten Fußball-Mannschaft „Rote Hosen“ finanziert wurden sein. Insbesondere ein Hotelaufenthalt 2010 in Höhenschwand im Schwarzwald steht dabei im Fokus. Wegen belegloser Auszahlungen über 10 000 Euro ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer ohne Parlamentssitz, einen ehemaligen Buchhalter der Fraktion und den ehemaligen Fahrer von Fraktionschef Maas. Auch Fahrtkostenbetrug steht im Raum. Die Ermittlungen wurden laut Staatsanwaltschaft „kürzlich“ auf Pauluhn ausgedehnt, weil der Verdacht bestehe, dass er als damaliger parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer die Zahlung von 10 300 Euro für den nicht als Fraktionsarbeit zu rechtfertigenden Aufenthalt im Schwarzwald genehmigt hat. Pikant ist, dass Pauluhn im Juli 2014 jede Kenntnis der Vorgänge von sich wies. „Mir selbst war von diesen massiven Verstößen, hinter denen offenkundig kriminelle Energie streckt, nichts bekannt. Ich gehe auch davon aus, dass die Vorgänge vor Heiko Maas verschleiert wurden“, sagte er damals. Laut der Saarbrücker Staatsanwaltschaft steht das Verfahren gegen den SPD-Politiker Stefan Pauluhn und die beiden angestellten SPD-Fraktionsgeschäftsführer vor dem Abschluss, gegen Maas’ Ex-Fahrer und den Buchhalter aber werden die Ermittlungen fortgesetzt. Jedoch gilt als wahrscheinlich, dass das Ermittlungsverfahren gegen Stefan Pauluhn unter Auflage einer Geldzahlung eingestellt wird. (cps)

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