Zweibrücken Spruch von Hitlers SS auf Facebook gestellt: 47-Jähriger Zweibrücker muss Geldstrafe zahlen

Die Verwendung und Verbreitung des Nazi-Spruchs ist laut Strafgesetzbuch verboten.
Die Verwendung und Verbreitung des Nazi-Spruchs ist laut Strafgesetzbuch verboten.

Eine Parole der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) hat ein 47-jähriger Zweibrücker im April über sein Facebook-Account veröffentlicht und verbreitet. Das kostete ihn nun eine Geldstrafe.

Vom Amtsgericht hatte der Zweibrücker einen Strafbefehl erhalten, da die Verwendung und Verbreitung des Nazi-Spruchs über Ehre und Treue gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – unter Strafe steht. Da er gegen diesen Strafbefehl Widerspruch einlegte, musste sich das Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Stefan Pick erneut mit der Angelegenheit befassen. Unter anderem war der Strafbefehl mit Arbeitsauflagen für den Angeklagten verbunden, die der Mann jedoch nicht ableistete.

Dazu erklärte er, dass er sich im Moment in einer schwierigen Situation befinde. Er klagte über mangelnden Antriebswillen und „null Motivation“. Nach einer Belehrung durch den Vorsitzenden Richter, lenkte der 47-Jährige ein. Er nahm seinen Widerspruch zurück und erklärte sich bereit, die Geldstrafe in Raten zu zahlen. Wie hoch die ist, wurde nicht gesagt.

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