Zweibrücken Sport-Magazin: Handball: Niederlagen für SV- und VTZ-Reserve

In der Handball-Saarlandliga der Männer kassierten der SV 64 Zweibrücken 2 und Ligakonkurrent VTZ Saarpfalz 2 am Wochenende jeweils Heimniederlagen. Die SV 64-Zweite verlor nach hartem Kampf gegen den Tabellendritten TV Niederwürzbach mit 27:29 (13:15). Dabei hatte das Team von Trainer Klaus-Peter Weinert bis knapp sechs Minuten vor Spielende (25:26) sogar noch einen möglichen Sieg vor Augen. Unter anderem Ex-VTZ-Spieler Johannes Leffer sorgte in der Schlussphase mit zwei Treffern aber dafür, dass die Punkte nach Niederwürzbach gingen. Für den SV 64 trafen: Naumann (9), Pohland (6/1), Dettinger (4), Meister und Haupenthal (je 3), Giona Dobrani und Baus (je 1). Keine Chance hatte dagegen das Tabellenschlusslicht VTZ Saarpfalz 2 zu Hause gegen den designierten Meister HWE Homburg mit Spielertrainer Thomas Zellmer, ein Ex- und auch wieder künftiger Spieler des SV 64 Zweibrücken, bei der klaren 22:35 (10:19)-Niederlage. Die VTZ-Truppe von Trainer Marek Galla lag schon nach elf Minuten mit 3:8 zurück, zur Pause waren es bereits neun Tore Abstand. Für die VTZ-Zweite trafen: Mägel (8), Dobrovodsky (6), König (3), Rolshausen (2), Bernt, Maurice Kaufeld und Derri (je 1). In der abschließenden S**-Prüfung beim Dressurturnier des Reitvereins Zweibrücken am Sonntag im Zweibrücker Landgestüt gab es doch keine zwei Siegerinnen. Zwar ehrte der Vereinsvorsitzende Alexander Kölsch die mit jeweils 784,5 Punkten wertungsgleichen Sandra van Loon (Bliesransbach) und Dorte Pack aus Much (wir berichteten gestern), doch das zugrundeliegende Ergebnis hat keinen Bestand mehr. Am Montagabend folgte die Korrektur. Die Rechenstelle hatte sich vertan: Die eindeutige und alleinige Siegerin der Prüfung heißt Sandra van Loon, die mit FBW Despereaux 745,5 Punkte (67,162 Prozent) erreichte. Dorte Pack kam mit Dream Box auf 744 Punkte. Für die jetzt zweitplatzierte Pack, die aus Much bei Köln angereist war, ist das ganz bitter. „Sie wartete seit zehn Jahren auf den ersten S**-Sieg und hatte sich so gefreut“, bemerkte Kölsch. „Irgendjemand ist der Rechenfehler aufgefallen“, erklärte er, warum alle Ritte noch mal nachgerechnet wurden. Außer der Änderung an der Spitze hatte der Fehler keine weiteren Auswirkungen aufs Klassement. Heute werden vier Partien der B-Klasse Pirmasens/Zweibrücken West (Anpfiff jeweils 19 Uhr) nachgeholt. Dabei empfängt Schlusslicht SV Hornbach den Tabellensechsten TV Althornbach zum Derby, bei den VB Zweibrücken II gibt der Zweite SG Thaleischweiler-Fröschen seine Visitenkarte ab. Ein Nachbarschaftsduell liefern sich der PSV Pirmasens (Platz drei, 34 Punkte) und die SG SVN Zweibrücken/FC Oberauerbach (Vierter, 33 Punkte). Der VfL Wallhalben muss beim SSV Höheinöd ran. Erst morgen Abend, 18.30 Uhr, steigt die Partie des SV Großsteinhausen II bei der SG Harsberg-Schauerberg. Der städtische Sportausschuss entschied gestern Nachmittag einstimmig, dem Stadtrat in dessen nächster Sitzung am 25. April zu empfehlen, dem TuS Rimschweiler einen Zuschuss von 41 500 Euro für den Umbau des Tennenplatzes in einen Naturrasen mit Hybridanteil zu gewähren. Damit übernähme die Stadt nach der Landeszuwendung von 83 000 Euro den üblichen Zuschuss in Höhe der Hälfte dieser Zuweisung. Darüber hinaus bewilligte der Ausschuss Zuschüsse von insgesamt über 54 000 Euro an diverse städtische Klubs für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen. Demnach erhalten das LAZ Zweibrücken 8000 Euro, die VT Zweibrücken 5570 Euro, der TSC Zweibrücken 5250 Euro, die TSG Mittelbach 4920 Euro, der FC Oberauerbach 4175 Euro, der TuS Wattweiler 3950 Euro, der TV Ixheim 3880 Euro, die VB Zweibrücken 3575 Euro, der 1. Judoclub Zweibrücken 3440 Euro, der TC Weiß-Blau Zweibrücken 3000 Euro, der SV Mörsbach 2670 Euro, der Pfälzische Rennverein Zweibrücken 1600 Euro, der Kanu-Club Zweibrücken 1595 Euro, die Wassersportfreunde Zweibrücken 1515 Euro sowie die VT Niederauerbach 1500 Euro. Die Ausschussmitglieder votierten auch einstimmig dafür, die Badeordnung für das Freibad dahingehend zu ändern, dass das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung nicht gestattet ist.

x