Zweibrücken Rentner hat keinen Führerschein, aber über drei Promille im Blut

Eine Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 3,13 Promille.
Eine Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 3,13 Promille.

Er hatte keinen Führerschein, aber drei Promille im Blut, als ihn die Polizei Ende April, morgens um kurz nach 10 Uhr in Ixheim kontrollierte. Weil er Auto fuhr, verurteilte das Amtsgericht den Rentner am Mittwoch zu vier Monaten auf Bewährung.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zusätzlich muss er 300 Euro an den Pfälzischen Verein für Rechtspflege bezahlen. Die Anklagevertreterin hielt dem Mann zugute, dass er vermindert schuldfähig gewesen sei, weil er so betrunken war. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 3,13 Promille. Der Ende-50-Jährige, der ohne Verteidiger zum Termin erschienen war, räumte die Anklageschrift umfänglich ein. „Ich wollte an diesem Morgen nur an die frische Luft gehen, als plötzlich das kleine Männchen mit dem großen Hammer da war.“ Mit anderen Worten: Er hatte keine Erinnerung mehr an das, was anschließend passierte. Noch in der gleichen Woche begab er sich in ärztliche Behandlung und war mehrere Wochen im Entzug in einer saarländischen Anstalt. Mittlerweile ist er nach eigenen Angaben „trocken“.

„Schön und gut“, konterte Richter Stefan Pick, „wäre da nicht die Tatsache, dass Sie laut Bundeszentralregister im Juli 2020 vom Amtsgericht in Mayen, wegen des gleichen Deliktes verurteilt wurden“. Damals wurde auch eine Fahrerlaubnissperre bis Februar 2021 ausgesprochen. Sein Geständnis und die Bereitschaft, ärztliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben, werteten die Staatsanwältin und der Richter als positiv. Pick sprach noch eine isolierte Sperre aus, wonach der Verurteilte, vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis beantragen kann. Mit den Worten „die Strafe ist in Ordnung“ akzeptierte der Rentner das Urteil.

x