Saarbrücken Personennahverkehr mit Frankreich bleibt weiterhin ausgesetzt

Mit privaten Fahrzeugen – auch Fahrrädern – darf man die Grenze weiterhin überqueren. Dann muss man allerdings einen negativen C
Mit privaten Fahrzeugen – auch Fahrrädern – darf man die Grenze weiterhin überqueren. Dann muss man allerdings einen negativen Coronatest vorweisen können.

Der grenzüberschreitende Personennahverkehr zwischen dem Saarland und den daran angrenzenden französischen Gebieten bleibt vorerst weiterhin ausgesetzt. Zunächst waren die Bus- und Bahnverbindungen zwischen dem Saarland und Regionen wie Saargemünd, Forbach und Bitsch im Département Moselle nur von Dienstag bis Mittwoch gekappt.

Nun fahren Verbindungen wie die Saarbrücker Saarbahn weiterhin nicht über die Grenze. Begründet wird dies von der saarländischen Landesregierung mit der am Mittwoch verlängerten Corona-Schutzverordnung des Bundes mit Geltungsdauer bis zum 17. März. Diese Vorschrift sehe unter anderem weiterhin ein Beförderungsverbot von Personen aus Risikogebieten nach Deutschland vor, um eine Ausbreitung der Coronavirus-Mutationen zu bremsen. Demnach dürfen Pendler von jenseits der französischen Grenze jetzt nicht mit Bus und Bahn ins Saarland einreisen.

Wer mit dem Auto ins Saarland einpendelt, muss einen negativen Coronatest mit sich führen, der nicht älter ist als 48 Stunden. Die Bundespolizei kontrolliert in Grenznähe stichprobenartig.

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