Zweibrücken Outlet-Sonntage: Rechtsausschuss trifft noch keine Entscheidung

Das Outlet darf sonntags deutlich häufiger öffnen als andere Geschäfte in Rheinland-Pfalz.
Das Outlet darf sonntags deutlich häufiger öffnen als andere Geschäfte in Rheinland-Pfalz.

Wenn sich der Rechtsausschuss des Landes im September mit den Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet befasst, dann fällt dort noch keine Entscheidung. Dass der Ausschuss zu juristischen Themen tagt, „dient vor allem der Information“, teilte ein Sprecher des Landtags auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Hintergrund ist der Rechtsstreit um die Ausnahmeregelung, die es dem Outlet erlaubt, deutlich öfter sonntags zu öffnen als andere Geschäfte in Rheinland-Pfalz. Die Freien Wähler haben nun „um Berichterstattung zum aktuellen Stand des Ladenöffnungsrechts in Rheinland-Pfalz“ gebeten. Außerdem möchten sie erfahren, ob es Bestrebungen gibt, die Landesverordnung, die die Outlet-Sonntage ermöglicht, zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Das ist derzeit noch nicht der Fall, aber genau das können die Freien Wähler wie jede andere Fraktion im Landtag selbst beantragen. Sie haben bereits mitgeteilt, dass sie das möglicherweise tun werden.

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