Zweibrücken Noch kein Termin gegen „Freiheitsfahrer“

Die Demo gegen die Corona-Maßnahmen.
Die Demo gegen die Corona-Maßnahmen.

Die Akte liegt noch bei der Staatsanwaltschaft. Das heißt, ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht steht noch aus. Es geht um einen Vorfall am Rande des so genannten Freiheitsfahrer-Autokorso am 20. Februar. Ermittelt wird gegen einen Mann aus Spiesen-Elversberg wegen Körperverletzung. Der 58-jährige Saarländer hatte mit seinem Wohnmobil an einem Autokorso von Corona-Protestierern teilgenommen. An der Kreuzung Saarlandstraße/Gestütsallee überquerte ein 59 Jahre alter Mann, der nach eigener Aussage unbeteiligt war und nicht zu den Gegendemonstranten gehörte, die Straße. Der Corona-Maßnahmen-Gegner verließ sein Wohnmobil und griff den Fußgänger körperlich an und rang ihn zu Boden. Stadtratsmitglieder standen unmittelbar daneben. Der Fußgänger zog sich etliche Schürfwunden zu. Gegen den 58-jährigen Mann aus Spiesen-Elversberg wurde dann ein Strafbefehl von 1500 Euro erlassen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt und seinerseits eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstattet. Wie auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht zu erfahren war, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, weshalb auch noch kein Verhandlungstermin beim Amtsgericht anberaumt worden ist.

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