Zweibrücken / Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Niemand weiß, wo der Tee mit den Drogen herkam: Freispruch für 46-Jährige

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Wegen Drogen in einem Päckchen Tee, das in einer Gefängniszelle gefunden wurde, hat eine Frau vor Gericht gestanden. Jetzt wurde sie freigesprochen. Das sind die Gründe.

Bei einer Zellenkontrolle in der JVA Zweibrücken waren im Oktober 2024 Cannabinoide in einem Teepäckchen gefunden worden. Deswegen war eine 46-Jährige aus Kaiserslautern vorm Amtsgericht Zweibrücken angeklagt. Die Angeklagte war nicht rechtzeitig erschienen, weil der Zug aus Kaiserslautern Verspätung hatte. Verteidiger Alexander Kiefer legte jedoch eine Vertretungsvollmacht vor, deshalb konnte die Verhandlung ohne die Angeklagte fortgesetzt werden.

In der Nacht vor der Entdeckung des Betäubungsmittels war die Angeklagte laut ihrem Verteidiger noch in einer anderen Zelle untergebracht und bezog erst am Morgen mit einer anderen Insassin den neuen Haftraum. Zwei Zeugen und eine Dokumentation der JVA sollten beim Fortsetzungstermin den Sachverhalt erhellen.

Ihre damalige Mitinsassin sagte als Zeugin aus, dass sie beide an besagtem Tag die Zelle frisch bezogen hatten. Sie hätten sich einen Tee zubereiten wollen, als dann die Zelle durchsucht wurde. Sie seien beide geschockt gewesen, dass Drogen im Tee gewesen sein sollen. Den Tee habe die Angeklagte aus einer anderen Zelle mitgebracht, in der sie die Nacht zuvor geschlafen habe. Der Tee habe keinen eigentümlichen Geruch gehabt.

„Ich war nicht dabei, als das Teepäckchen gefunden wurde“

Die Dokumentation der JVA bestätigte, dass die Angeklagte und die Zeugin am Tag der Durchsuchung gemeinsam den neuen Haftraum bezogen und die Angeklagte tags zuvor in die JVA einzog. Die erste Nacht verbrachte sie in einer anderen Zelle.

Der Sicherheitsbeamte der JVA, der das Teepäckchen nach der Durchsuchung erhielt, erinnerte sich, dass er es an die JVA in Wittlich weiterleitete, um den Inhalt zu bestimmen. Auf die Frage des Richters, ob es vorkommen kann, dass in einer Zelle etwas zurückgelassen wird, meinte er, dass dies schon vorgekommen sei. Ob es in diesem speziellen Fall auch so war, könne er nicht sagen: „Ich war nicht dabei, als das Teepäckchen gefunden wurde.“

Der Sachverhalt aus der Anklageschrift habe sich in der Verhandlung nicht bestätigen lassen, stellte Rechtsreferendarin Romy Backenstraß als Vertreterin der Staatsanwaltschaft fest. Es sei nicht zu klären gewesen, woher der Tee stammte. Deshalb beantragte sie, die Angeklagte freizusprechen. Verteidiger Alexander Kiefer schloss sich dieser Einschätzung an. Und Richter Matthias Heinzelmann verkündete wenige Minuten später, dass die Angeklagte freigesprochen wird. Es hätten sich Zweifel am Sachverhalt ergeben. Es sei nicht aufzuklären gewesen, woher das Betäubungsmittel kam und ob es der Angeklagten gehörte.

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