Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Messerattacke an Tankstelle: Keine Bewährung für jungen Mann aus Zweibrücken

Das Zweibrücker Landgericht.
Das Zweibrücker Landgericht.

Wegen schwerer Körperverletzung muss ein 21-Jähriger aus Zweibrücken in Haft. Das Landgericht sah wegen wiederholten Straftaten keine Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe.

Die erneut zur Verhandlung stehende Tat soll im November 2023 auf der Globus-Tankstelle passiert sein. Dort trafen und verfolgten sich in der besagten Wochenend-Nacht laut Anklage verschiedene Autos mit jungen Mitfahrern. Der Angeklagte wurde im Bereich der Staubsauger von dem Beifahrer eines anderen Autos gestellt und zunächst nur verbal wegen seiner provozierenden Fahrweise beschimpft. Daraufhin nahm der Angeklagte Reißaus, aber nicht ohne Schläge von seinem Verfolger zu kassieren. Der Angeklagte nahm das bald nicht mehr hin, habe sich umgedreht und nun selbst seinen Verfolger mit einem Messer oder einem anderen spitzen Gegenstand attackiert. Dem Verfolger wurde dabei das T-Shirt zerschnitten. Außerdem erlitt er eine oberflächliche Schürfwunde am Bauch. Der Leichtverletzte zog sich daraufhin zur Tankstelle zurück, zeigte seinen Freunden seine Wunde und warnte sie vor dem Messer.

Daraufhin traf die von den jungen Leuten alarmierte Polizei ein und fixierte den damals 19-Jährigen auf dem Boden des Bürgersteigs der Gottlieb-Daimler-Straße. Opfer und Täter wurden im Krankenhaus behandelt, konnten aber bald wieder entlassen werden. Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte den Angeklagten im März 2025 wegen schwerer Körperverletzung zu elf Monaten Haft ohne Bewährung. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wegen vorheriger Strafen unter Bewährung stand, sah das Amtsgericht keine Möglichkeit, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts ging der Angeklagte über seinen Verteidiger Robert Münch in Berufung mit der Hoffnung, doch noch am Gefängnis vorbeizukommen. Doch vergeblich: Das Landgericht Zweibrücken verwarf die Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts.

Landgericht weist mögliche Notwehr zurück

Sein Mandant sei verfolgt worden und habe in Notwehr versucht, sich dem Angriff zu entziehen, argumentierte Verteidiger Münch und plädierte auf Freispruch. Bei seiner Waffe habe es sich nicht um ein Messer gehandelt, sondern um einen Schlüsselanhänger. Falls ein Freispruch nicht drin sein sollte, sollte zumindest eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, forderte der Anwalt. Schließlich bekomme sein Mandant in diesen Tagen einen Ausbildungsvertrag in einer Autolackiererei und man dürfe ihm diesen vielversprechenden Weg nicht durch Haft verbauen.

Das Landgericht wies in seinem Urteil eine mögliche Notwehr zurück. Der Angeklagte habe mehrmals die Möglichkeit gehabt, sich seines Verfolgers zu entziehen, führte der Kammervorsitzende Michael Schubert aus. Schließlich sei er Sportler und sei deshalb schneller als sein Verfolger. Es sei nicht zwingend gewesen, zu stoppen und mit einem gefährlichen Gegenstand auf seinen Verfolger loszugehen, mahnte der Richter. Sein Verfolger sei unbewaffnet gewesen. Notwehr sei damit auszuschließen.

Auf die schiefe Bahn geraten

Schubert sah zudem keine Anhaltspunkte für eine überzeugende soziale Entwicklung des Angeklagten. Bedauerlich fand der Richter, dass der intelligente, sportliche junge Mann mit guten Manieren so wenig aus seinem Leben mache. Er sei als Neunjähriger aus Syrien nach Deutschland gekommen, habe die Sprache schnell gelernt und in der Schule zunächst hervorragende Noten bekommen. Doch dann habe er unversehens den Schulbesuch verweigert und den Schulabschluss verpasst. Jetzt lebe er mit seinen 21 Jahren immer noch bei seiner Familie und beziehe über sie Sozialhilfe. Nachdem der Angeklagte vor Jahren schon mal wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, sieht das Landgericht keine Möglichkeit, ihn erneut mit Bewährung davonkommen zu lassen. Der Angeklagte hatte vor Jahren am Rande des Stadtfestes in Zweibrücken einem anderen mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen und damit dessen Sehfähigkeit dauerhaft beschädigt. Sein Angriff an der Globus-Tankstelle sei dagegen weniger folgenreich für das Opfer. Doch wegen der Wiederholung der gefährlichen Körperverletzung muss der Angeklagte nun ins Gefängnis.

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