Zweibrücken
Mehrere Straftaten in kurzer Zeit: 41-Jähriger erhält Bewährungsstrafe als letzten Warnschuss
Oberamtsanwältin Gabriele Haas warf dem Mann vor, am 29. Juli 2025 gegen 20.45 Uhr durch mehrfache Tritte gegen ein Fenster des Zweibrücker Rathauses dieses zerbrochen und einen Schaden von 500 Euro angerichtet zu haben. Vier Tage später soll er gegen 8.45 Uhr über die Zweibrücker Schlossmauer gestiegen sein und auf der Terrasse des Schlossgartens mehrere Steinplatten zerstört haben. Dabei entstand ein Schaden von 2260 Euro. Zu diesem Zeitpunkt stand der Mann laut Staatsanwaltschaft unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Diese waren wohl auch verantwortlich dafür, dass er eine Viertelstunde später auf der Vorderseite des Schlosses die nächste Tat beging: Während Polizisten auf dem Schlossplatz an diesem Samstagmorgen einen Einsatz hatten, schrie der Angeklagte den Hitlergruß über den Platz – das Verwenden von Kennzeichen und Parolen verfassungswidriger Organisationen ist in Deutschland allerdings verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bereits dreimal zu Geldstrafen verurteilt
Der 41-Jährige entschuldigte sich für die drei Verfehlungen und begründete sie damit, dass er im vergangenen Jahr noch Betäubungsmittel konsumierte – „Amphetamine und Gras“. Seit acht Monaten nehme er jedoch keine Drogen mehr. Weil er sich mit Rathaus und Schloss als Sitz des Oberlandesgerichts öffentliche Gebäude ausgesucht hatte, wollte Strafrichter Matthias Heinzelmann von ihm wissen, ob Verärgerung und Wut auf Behörden sein ursächliches Motiv gewesen seien. Der Angeklagte verneinte: Das sei Zufall gewesen, er habe bei allen drei Taten unter Drogeneinfluss gestanden.
Im Bundeszentralregister hat der 41-Jährige drei Einträge. Wegen Trunkenheit im Verkehr, Diebstahls und Sachbeschädigung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war er seit Mai 2024 vom Zweibrücker Amtsgericht jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Taten eingeräumt hat. Wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beantragte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Warnschuss: Die erste Freiheitsstrafe – aber auf Bewährung
Richter Heinzelmann sprach den Angeklagten wegen der drei Taten schuldig und verurteilte ihn bei verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Bewährungszeit setzte er auf drei Jahre fest. Innerhalb dieser Zeitspanne darf sich der 41-Jährige nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst muss er damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen wird und er die Haftstrafe antreten muss.
Dem Bürgergeldbezieher wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss er als Auflage 240 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Positiv bewertete der Richter, dass der Angeklagte seine Drogenprobleme glaubhaft in den Griff kriegen will, sich entschuldigte und Reue zeigte. Aber er habe innerhalb kürzester Zeit viele Straftaten begangen und nun seine erste Freiheitsstrafe kassiert. Dieser Warnschuss solle ihn von weiteren Straftaten abhalten.